Dietmar Heß muss Fragenkatalog der Freien Wähler zu Rechtsstreitigkeiten beantworten
OVG Münster lehnt Berufung ab
- Finnentrop, 02.01.2018
- Von Sven Prillwitz
Sven Prillwitz
Redaktion
Finnentrop. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden: Bürgermeister Dietmar Heß muss einen Fragenkatalog der Fraktion der Freien Wähler für Finnentrop zu von der Gemeinde Finnentrop geführten Rechtsstreitigkeiten umfassend beantworten. Der Beschluss markiert den juristischen Schlusspunkt einer über drei Jahre währenden Auseinandersetzung.
Zunächst folgte ein öffentlich gemachter Schriftverkehr zwischen den Freien Wählern und Dietmar Heß. Die Beantwortung aller Fragen stelle einen unverhältnismäßigen und komplexen Aufwand für die Verwaltung dar, zumal die Gemeinde kein eigenes Rechtsstreitkataster habe, erklärte der Bürgermeister. Daher könne er lediglich einen Teil der Fragen beantworten. Die Fraktion der Freien Wähler zog vor die Kommunalaufsicht des Kreises und schließlich vor das Verwaltungsgericht Arnsberg – mit Erfolg: Letzteres entschied im April 2016, dass der Bürgermeister auskunftspflichtig sei gegenüber Ratsmitgliedern und Heß´ bis dato gelieferte Antworten „in weiten Teilen unvollständig und teilweise unzutreffend“ seien.
Auch Heß´, Einwand, dass das Informationsinteresse eines Gemeindeverordneten gegen den Aufwand für die Verwaltung abgewogen werden müsse, weist das OVG in seiner Urteilsbegründung zurück: „Soll das Ratsmitglied sein Mandat nach seiner freien, nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung ausüben, muss es selbst darüber befinden können, welcher Information es für die eigenverantwortliche Erfüllung seiner Aufgaben bedarf.“
Warum sich die Beantwortung der Fragen als so schwierig darstelle, begründet Heß in seinem Schreiben unter anderem so: „Dazu muss man z.B. wissen, dass wir alle gegen die Gemeinde gerichteten Haftpflichtansprüche ohne Prüfung der jeweiligen Erfolgsaussicht an unsere Versicherung abgeben, die entweder leistet oder Ansprüche als unbegründet zurückweist. Manche dieser Verfahren münden in Rechtstreite, die in unserem Namen geführt werden. Nicht einmal unsere Versicherung konnte uns mitteilen, in wie vielen Fällen das geschah, geschweige denn mit welchem Ergebnis.“