Bürgermeister Heß beantwortet Fragenkatalog der Freien Wähler
Windkraftplanungen in Finnentrop
- Finnentrop, 03.03.2018
- Von Sven Prillwitz
Sven Prillwitz
Redaktion
Finnentrop. Die Fraktion der Freien Wähler für Finnentrop hat einen Fragenkatalog zum Thema Windkraft und Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Investoren an Bürgermeister Dietmar Heß geschickt und veröffentlicht (LokalPlus berichtete). Jetzt meldet sich das Gemeindeoberhaupt – ebenfalls öffentlich – zu Wort und gibt sich seinerseits angriffslustig.
Sowohl in der Ratssitzung als auch in der vorangegangenen Sitzung des Umwelt-, Bau- und Planungsausschusses sei – jeweils im öffentlichen Teil – beschlossen worden, dass die Gemeinde städtebauliche Verträge nach Paragraph 11 des Baugesetzbuches abschließt. Für die Vorrangzonen zur Ausweisung möglicher Windkraft-Flächen bei Serkenrode, Ostentrop und Schöndelt bedeutet das laut Heß unter anderem jeweils, dass die Gemeinde eine Änderung des geltenden Flächennutzungsplanes vorgenommen und sich zu einem „zügigen“ Aufstellungsverfahren verpflichtet habe – unter der Bedingung, dass die auch öffentlich bekannten Investoren (Stadtwerke Aaachen, Enervie und SL NaturEnergie) im Rahmen ihrer vertraglichen Pflichten mitwirken.
Der Ratsbeschluss, die weiteren Windkraftplanungen zunächst auszusetzen und Beschlüsse der Landes- bzw. Bundesregierung abzuwarten, sei mit einem „bewussten Nichtfortführen der Planungen verbunden“, so Heß weiter. Darauf habe er in der Ratssitzung hingewiesen – ebenso wie darauf, dass der Beschluss einem Verstoß „gegen die übernommene Verpflichtung der Gemeinde zur Durchführung der Verfahren“ gleichkomme, der „möglicherweise“ nur zeitweilig sei. Zur Erklärung: Die Aussetzung der Planung ist, so der Ratsbeschluss, zunächst auf die maximale Dauer von zwölf Monaten angelegt.
„Eine Haftung der Gemeinde ist nach den städtebaulichen Verträgen zwar grundsätzlich ausgeschlossen, ausgenommen davon sind Schäden, die auf vorsätzliches Verhalten der Gemeinde bzw. von Amtsträgern – dazu gehören auch Ratsmitglieder – für welche die Gemeinde haftet, zurückzuführen sind“, erläutert Heß abschließend.