Bürgermeister Heß beantwortet Fragenkatalog der Freien Wähler

Windkraftplanungen in Finnentrop


  • Finnentrop, 03.03.2018
  • Von Sven Prillwitz
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Finnentrop. Die Fraktion der Freien Wähler für Finnentrop hat einen Fragenkatalog zum Thema Windkraft und Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Investoren an Bürgermeister Dietmar Heß geschickt und veröffentlicht (LokalPlus berichtete). Jetzt meldet sich das Gemeindeoberhaupt – ebenfalls öffentlich – zu Wort und gibt sich seinerseits angriffslustig.


Der „überwiegende Teil der Fragen“, die die Freien Wähler in Person ihres Fraktionsvorsitzenden Christian Vollmert stellen, seien in der Februar-Ratssitzung bereits beantwortet worden, schreibt Heß. „Offenbar sind Sie bzw. die Mitglieder Ihrer Fraktion nur in der Lage, Ausführungen selektiv aufzunehmen“, heißt es zu Beginn des Bürgermeister-Schreibens. Der Fragenkatalog sei „erneut ein Beleg dafür, dass Sie sich nicht der inhaltlichen Diskussion im Rat stellen“ und „stattdessen die Verwaltung damit beschäftigen, Fragen zu beantworten, die ebenso in der Ratssitzung hätten gestellt werden können“, schreibt Heß und legt nach: „Es gibt kein erkennbares Interesse an effizienter Arbeit der politischen Gremien wie der Verwaltung.“

Sowohl in der Ratssitzung als auch in der vorangegangenen Sitzung des Umwelt-, Bau- und Planungsausschusses sei – jeweils im öffentlichen Teil – beschlossen worden, dass die Gemeinde städtebauliche Verträge nach Paragraph 11 des Baugesetzbuches abschließt.  Für die Vorrangzonen zur Ausweisung möglicher Windkraft-Flächen bei Serkenrode, Ostentrop und Schöndelt bedeutet das laut Heß unter anderem jeweils, dass die Gemeinde eine Änderung des geltenden Flächennutzungsplanes vorgenommen und sich zu einem „zügigen“ Aufstellungsverfahren verpflichtet habe – unter der Bedingung, dass die auch öffentlich bekannten Investoren (Stadtwerke Aaachen, Enervie und SL NaturEnergie) im Rahmen ihrer vertraglichen Pflichten mitwirken.
Aufstellungsverfahren ist „ergebnisoffen“
„Das Aufstellungsverfahren ist nach den Inhalten der Verträge ergebnisoffen, insbesondere hat der jeweilige Vorhabenträger durch diese Verträge keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Bauleitplanung zu einem positiven Abschluss kommt oder einen bestimmten Inhalt hat“, erläutert Heß. Die Investoren seien für die Planungskosten, die der Gemeinde entstehen, aufgekommen, was „unabhängig vom Ausgang der Bauleitplanverfahren“ sei.

Der Ratsbeschluss, die weiteren Windkraftplanungen zunächst auszusetzen und Beschlüsse der Landes- bzw. Bundesregierung abzuwarten, sei mit einem „bewussten Nichtfortführen der Planungen verbunden“, so Heß weiter. Darauf habe er in der Ratssitzung hingewiesen – ebenso wie darauf, dass der Beschluss einem Verstoß „gegen die übernommene Verpflichtung der Gemeinde zur Durchführung der Verfahren“ gleichkomme, der „möglicherweise“ nur zeitweilig sei. Zur Erklärung: Die Aussetzung der Planung ist, so der Ratsbeschluss, zunächst auf die maximale Dauer von zwölf Monaten angelegt.

„Eine Haftung der Gemeinde ist nach den städtebaulichen Verträgen zwar grundsätzlich ausgeschlossen, ausgenommen davon sind Schäden, die auf vorsätzliches Verhalten der Gemeinde bzw. von Amtsträgern – dazu gehören auch Ratsmitglieder – für welche die Gemeinde haftet, zurückzuführen sind“, erläutert Heß abschließend.
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