Bürger in Finnentrop sind zum Winterdienst verpflichtet

Gehwege freiräumen


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Finnentrop. Der Bereich Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Finnentrop weist hiermit auf die Bestimmungen zur Räumpflicht nach der Straßenreinigungssatzung hin. Danach ist die Winterwartung der Gehwege auf die Eigentümer der an die Gehwege angrenzenden Grundstücke übertragen.


Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Mindestbreite von einem Meter von Schnee und Eis freizuhalten. Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehwege sowie die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge und die gefährlichen Stellen auf den von den Grundstückseigentümern zu reinigenden Fahrbahnen mit abstumpfenden oder auftauenden Stoffen zu bestreuen.

In der Zeit von 7 bis 19 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Eisglätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 19 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7, sonn- und feiertags bis 8 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden, salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.
Bußgelder bei Verstößen
Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dieses nicht möglich ist – auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden. Bei Verstößen können im Einzelfall auch Bußgelder verhängt werden.

Der Bereich Sicherheit und Ordnung bittet darum, der Räum- und Streupflicht nachzukommen, damit eine gefahrlose Nutzung der Gehwege möglich ist.
Keine Behinderung von Räumfahrzeugen
Des Weiteren wird darum gebeten, Pkw – soweit möglich – auf den privaten Grundstücken abzustellen. Fahrzeuge die mangels vorhandener Stellplätze am Straßenrand abgestellt werden müssen, sind so zu parken, dass es nicht zu Behinderungen der Räumfahrzeuge kommt. Nur wenn der Räumdienst ungehindert arbeiten kann, sind die Grundstücke von Müllabfuhr, Post, Krankenwagen und Feuerwehr erreichbar.
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