Bike-Park: Gemeinde Finnentrop lässt mögliche Standorte prüfen

Thyssen-Wiesen und ehemalige Mülldeponie als Optionen


  • Finnentrop, 14.12.2016
  • Von Sven Prillwitz
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    Sven Prillwitz

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Finnentrop. Mit Begriffen wie „Pumptrack“ und „Dirtline“ wird es die Verwaltung demnächst noch häufiger zu tun bekommen: Der Finnentroper Gemeinderat hat am Dienstag, 13. Dezember, beschlossen, prüfen zu lassen, ob und welche Standorte in Finnentrop für die Errichtung eines Bike-Parks geeignet sind.


Bei einem Workshop zur Erarbeitung des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepts (IKEK) und zum Teil auch schon im vergangenen Jahr hatten mehrere Bürger, vor allem Kinder und Jugendliche, Interesse an einem Bike-Park bekundet. Daraufhin hat sich die Verwaltung auf die Suche nach möglichen geeigneten Standorten gemacht. Als Optionen kommen derzeit die ehemalige Mülldeponie in Müllen und die ehemaligen Thyssen-Wiesen „Alter Sportplatz“ zwischen den Schrebergärten und dem neu angelegten Radweg infrage.

Beide Standorte könnten nach Auffassung der Verwaltung die „relativ hohen Anforderungen“ an einen Bike-Park erfüllen: Eine solche Anlage sollte eine entsprechende Größe haben, möglichst zentral gelegen und mit den Interessen des Landschaftsschutzes vereinbar sein. Beide Flächen grenzen zudem praktischerweise an Radwege. Nach derzeitigem Stand – und auch auf Basis der Gespräche mit Kindern und Jugendlichen, die in die weitere Planung mit einbezogen werden sollen – ist ein im Fachjargon als „Pumptrack“ bezeichneter Rundkurs mit Wellen, Steilwandkurven sowie Sprungelementen geplant. Auch „Dirtline“-Elemente, also Erdhügel und Naturboden-Abschnitte, stehen auf der Liste.

Ob sich die beiden und ggf. auch andere Standorte für die Realisierung eines Bike-Parks eignen, soll die Verwaltung jetzt zusammen mit einem Unternehmen prüfen, das beim Bau einer solchen Anlage Erfahrung hat. Kommen ein oder mehrere Areale infrage, sollen auch Planungsskizzen erstellt und die Kosten für die Errichtung und jährliche Unterhaltung eines Bike-Parks beziffert werden. Diese Ergebnisse sollen dann dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat vorgestellt werden; die Gemeindeverordneten entscheiden über die weitere Vorgehensweise.
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