Antrag für Brecheranlage in Frielentrop

Widerstand bei den Anwohnern


  • Finnentrop, 09.02.2019
  • Von Barbara Sander-Graetz
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    Redaktion

Auf der Fläche zwischen Kauth und Zimmer möchte der Antragsteller eine Brecheranlage errichten. von Barbara Sander-Graetz
Auf der Fläche zwischen Kauth und Zimmer möchte der Antragsteller eine Brecheranlage errichten. © Barbara Sander-Graetz

Frielentop. Eine beantragte „Brecheranlage“ im Industriegebiet Frielentrop rief zahlreiche Lenhauser und Frielentroper Bürger auf den Plan. Daher war der Sitzungssaal beim Umwelt-, Bau-und Planungsausschuss am Donnerstag, 7. Februar, so voll wie selten.


Ein bereits im Industriegebiet Finnentrop I ansässiger Gewerbebetrieb beabsichtigt, von der Gemeinde Finnentrop im Industriegebiet Finnentrop III ein Grundstück in Größe von rund 7.800 Quadratmetern zu erwerben. Das Grundstück soll anschließend über einen Zeitraum von vier Jahren durch Anschüttung und eine vorbereitende Geländeterrassierung zu einer Gewerbefläche hergerichtet werden.

Nach Herrichtung des Grundstücks soll dort sporadisch eine „Brecheranlage“ aufgestellt und betrieben sowie dauerhaft Bauschutt angeliefert, gelagert und dann aufbereitet werden.
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Die Errichtung einer solchen Anlage bedarf einer Genehmigung gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die Gemeinde Finnentrop ist von der zuständigen Immissionsschutzbehörde, dem Kreis Olpe, Fachdienst Umwelt, um Stellungnahme ersucht worden. Außerdem hat der Antragsteller darüber hinaus darum gebeten, die erforderliche Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Eigentlich ist eine Brecheranlage, die Bauschutt zerkleinert und recycelt, an der Stelle nicht zulässig, was mit Abstandsregelungen zum Wohngebiet begründet ist. „Aber Anlagen mit ähnlichem Emissionsgrad wie die vorhandene Industrie können ausnahmsweise zugelassen werden“, erklärte Bauamtsleiter Ulrich Hilleke.
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Auf Anforderung der Gemeinde Finnentrop hat der Antragsteller eine Lärmprognoseberechnung zum Betrieb eines Bauschuttbrechers vorgelegt. Hiermit wird zunächst nachgewiesen, dass die Lärmauswirkungen der Anlage die zulässigen Grenzwerte an den vorgegebenen Immissionspunkten in Lenhausen und Frielentrop unterschreiten. Gleichzeitig kommt der Gutachter zum Schluss, dass die durch die Anlage entstehenden Emissionen nicht die Emissionen einer üblicherweise im Industriegebiet zugelassenen Anlage überschreiten.

Doch die Ausschussmitglieder konnten dem Gutachten und Antrag nicht ohne weiteres folgen. Simone Schulte (CDU) sah eine zusätzliche Beeinträchtigung durch den an- und abgefahrenen Bauschutt. „Das gibt Lärm und Staub das ganze Jahr.“
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Petra Krempel (UWG) empfahl, die Finger davon zu lassen. „Macht man einmal eine Ausnahme, kommt die nächste hinterher.“ Manfred Molitor (SPD) sah die Lärmbelästigung kritisch und schlug vor, eine Halle um die Brecheranlage zu errichten. „Außerdem werden diese Brecheranlagen oft direkt vor Ort eingesetzt, wie auch beim Umbau des Lidl in Bamenohl. Da stellt sich die Frage, warum muss sie nach Frielentrop?“

Dirk Leibe (CDU) wollte dem Unternehmen aktiv helfen und schlug vor, nach einem Steinbruch oder einer alternativen Fläche zu suchen. Das musste Ulrich Hilleke mit einem Schulterzucken quittieren. „Die gibt es nicht mehr.“

Am Ende konnten sich die Ausschussmitglieder zu keiner Empfehlung für den Rat durchringen. Alle Fraktionen wollten sich nochmals intern mit dem Thema befassen, bevor es am  Dienstag, 19. Februar, zu einem Ratsbeschluss kommt.
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