Gutachter schlagen zwei Flächen als neues Gewerbegebiet vor
Vorarbeiten für neuen Regionalplan im Rat vorgestellt
- Drolshagen, 05.02.2019
- Von Rüdiger Kahlke
Drolshagen. „Wir wissen, wie wichtig Gewerbeflächen sind“. Damit leitete Bürgermeister Ulrich Berghof in der Stadtverordnetenversammlung zum Bericht über die Erarbeitung eines regionalen Gewerbeflächenkonzeptes über. Dominik Geyer vom Kölner Planungsbüro Dr. Jansen, erläuterte den Stand der Überlegungen und machte deutlich, dass Gewerbeflächen landesweit in der Diskussion seien.
Anlass für die Studie, die die IHK Siegen in Auftrag gegeben hatte, ist die Neufassung des Regionalplanes. Darin wird festgelegt, wo weitere Flächen ausgewiesen werden könnten.
Mit Vorschlägen für diese Flächen können die Kommunen in die Diskussion über den Regionalplan eintreten, schilderte Geyer das Prozedere. „Wir haben Flächen gesucht und überprüft“, sagte der Planer. Gefragt seien vor allem große, zusammenhängende, gut erreichbare und konfliktfreie Gebiete. Die Suche gestalte sich im Prinzip wie ein Trichter. Oben würden viele Flächen eingegeben, wirklich geeignet seien am Ende aber nur wenige.
In seinem Vortrag ging Dominik Geyer auf Besonderheiten der Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein ein, wobei vielfach die Tallagen schon ausgeschöpft seien.
Stellt man Reserven und künftigen Bedarf gegenüber, fehlen in Drolshagen knapp vier Hektar an Gewerbefläche. Wichtig, so der Experte, sei es dabei, ortsnah Flächen zur Verfügung zu stellen. Das diene der Sicherung bestehender Betriebe.
Für Drolshagen haben die Planer zwei Flächen identifiziert, die ins Auswahlraster passen. Die beiden Bereiche, Köbbinghausen und Haunertswiese, werden in den nächsten Monaten Kommunalpolitik und Regionalplaner beschäftigten.
Info:
- Der Regionalrat Arnsberg hat die Bezirksregierung Anfang 2018 aufgefordert, die notwendigen Schritte zur Fortschreibung des Regionalplanes einzuleiten.
- Vor einem Jahr hatte sich die IHK Siegen bereit erklärt, die Kommunen bei der Flächensuche durch einen externen Gutachter zu unterstützen.
- Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Untersuchungen nicht rechtsverbindlich sind. Maßgeblich hierfür wäre deren Anerkennung durch die Bezirksregierung Arnsberg im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplanes.