Übermittagsbetreuung: Neuregelung der Finanzhoheit

Kooperationspartner der offenen Ganztagsschulen entscheiden ab Februar 2017


 von Symbol © Syda Productions / lia
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Attendorn. Die Finanzhoheit und damit die Beitragsgestaltung für die Übermittagsbetreuung in den Grundschulen in Attendorn wird zum 1. Februar 2017 an die Kooperationspartner der offenen Ganztagsschulen übertragen. Das haben die Ratsmitglieder in der Sitzung am Mittwoch, 14. Dezember, beschlossen – mit 18 Ja-Stimmen und bei jeweils acht Gegenstimmen und Enthaltungen. Damit können die Kooperationspartner jetzt die Elternbeiträge aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsrechnung eigenständig festlegen.


Zuvor war noch diskutiert worden, ob die Finanzhoheit bei der Stadt bleiben sollte, da befürchtet wurde, dass unterschiedliche Beiträge bei der Übermittagsbetreuung einen Einfluss auf die Wahl der Schule nehmen könnte. „So könnte ein Preistourismus entstehen, und die Eltern wählen die Schule mit dem günstigsten Angebot“, argumentierte Uli Selter (CDU). Doch unter der Prämisse, dass Standard und Qualität der Angebote gewährleistet werden, wurde der Vorschlag schließlich angenommen. Dieses Modell wird erfolgreich in den meisten anderen Kommunen umgesetzt.

Vor knapp einem Jahr war die Übermittagsbetreuung in den Grundschulen an die Kooperationspartner der Offenen Ganztagsschulen (DRK Kreisverband Olpe und KiG Kinder im Ganztag gGmbH) übergeben worden. Zur Finanzierung der personellen und sachlichen Aufwendungen erhalten die Kooperationspartner einen Zuschuss in Höhe derzeit in Höhe von 5.500 Euro pro Standort und die jeweiligen Elternbeiträge, die mit gleichem Beschluss auf 22 Euro im Monat für die Übermittagsbetreuung und 30 Euro pro Monat für das Angebot „13+“ festgesetzt wurden.
Ziel: Ganzheitliche schulinterne Betreuung
Die Grundschulen und die Kooperationspartner streben aus pädagogischen Gründen eine Verschmelzung der Bereiche „Offener Ganztag“ und „Betreuung 8 bis 1“ zu einem ganzheitlichen schulinternen Betreuungsangebot an, welches sich lediglich in den Endzeiten unterscheidet. 

Allerdings haben die Kooperationspartner für die Betreuung dargelegt, dass zusätzliche finanzielle Mittel von rd. 35.000 Euro erforderlich seien, um ein einheitliches schulinternes Betreuungsangebot an allen städtischen Schulen nach bewährten Qualitätsstandards umzusetzen.
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