Rodungsarbeiten und Neupflanzungen in Attendorn

„Kaisereiche“ und „Einheitslinde“


Am 3. Oktober 1990 pflanzte der damalige Attendorner Bürgermeister Josef Rüenauver die „Einheitslinde“ auf dem Klosterplatz. Sehr zur Freude auch von Karl Schulte (BMitte), der noch heute als Gärtnermeister bei der Hansestadt Attendorn beschäftigt ist. von privat
Am 3. Oktober 1990 pflanzte der damalige Attendorner Bürgermeister Josef Rüenauver die „Einheitslinde“ auf dem Klosterplatz. Sehr zur Freude auch von Karl Schulte (BMitte), der noch heute als Gärtnermeister bei der Hansestadt Attendorn beschäftigt ist. © privat

Attendorn. Als in den vergangenen Tagen die Pläne für die Umgestaltung des Klosterplatzes in Attendorn vorgestellt wurden, gab es zahlreiche Nachfragen zu den Bäumen in der Innenstadt. Mit der „Kaisereiche“ und der „Einheitslinde“ gibt es auf dem Klosterplatz gleich zwei Bäume mit einer historischen Symbolik.


Anlässlich der Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 wurde eine Eiche auf dem Klosterplatz gepflanzt, die sich heute gegenüber den Praxen Gies und Will befindet.
Einheitslinde wird versetzt
Zum ersten Feiertag der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 pflanzte der damalige Attendorner Bürgermeister Josef Rüenauver wenige Meter entfernt an der Ausfahrt zum Seewerngraben eine Linde. Diese „Einheitslinde“ wird im Zuge der anstehenden Bauarbeiten auf dem Klosterplatz um wenige Meter versetzt, während die „Kaisereiche“ bleibt, wo sie ist.
Weitere Grünarbeiten
Neben der Umpflanzung der Linde sowie weiteren Rodungsarbeiten rund um Klosterplatz und Rathausplatz im Rahmen der Umsetzung des Innenstadtentwicklungskonzeptes stehen in den nächsten Tagen und Wochen weitere Grünarbeiten im Attendorner Stadtgebiet an:
  • „Bieketurmstraße“ (Baumaßnahme des Innenstadtentwicklungskonzept)
  • „Am Zollstock“ im Bereich REWE-Center (Baumaßnahme Entlastungskanal Biekegang)
  • „Zum Heiligenhäuschen“ (Erschließung Baugebiet „Kerstein“ in Niederhelden)
  • „Am Hettmecker Teich“ (Verkehrssicherung und Gestaltung)
Nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind Eigentümer verpflichtet, Rodungs- und Grünschnittarbeiten außerhalb der Nist- und Brutzeiten zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchzuführen.

In Einzelfällen, wie zum Beispiel einer Maßnahme zur Verkehrssicherungspflicht, oder nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Olpe, können diese Arbeiten aber auch außerhalb des genannten Zeitraumes erfolgen.
Start am 11. Februar
In Attendorn beginnen die diesjährigen Grünarbeiten ab dem 11. Februar. Für die Bäume, die aufgrund eines Krankheitsbefalls oder aufgrund der anstehenden Baumaßnahmen gefällt werden, sind Nachpflanzungen vorgesehen.
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