Rechtsstreit geht in die nächste Runde

Hansestadt wehrt sich weiter gegen die Abundanzumlage


  • Attendorn, 22.09.2016
  • Von Barbara Sander-Graetz
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    Barbara Sander-Graetz

    Redaktion

 von Symbol Rüdiger Kahlke
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Attendorn. Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat die Klage von 72 Kommunen gegen die Abundanzumlage zurückgewiesen. Mit dem Urteil aus Münster werde die juristische Auseinandersetzung allerdings nicht enden, kündigte Kämmerer Klaus Hesener am Mittwoch, 21. September, in der Ratssitzung an.


„Wir prüfen weitere rechtliche Schritte“, sagte Hesener. Man habe zeitgleich zur Klage beim Verfassungsgerichtshof in Münster eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht in der Hoffnung, dass diese angenommen wird. Für Klaus Hesener sind die weiteren Schritte klar: „Machen wir nichts,  dann müssen wir die Umlage zahlen. Dieses Jahr sind es 8,2 Millionen, und bis 2022 können es bis zu 20 Millionen und mehr werden.“ Jährlich müssen 72 Kläger im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zusammen gut 90 Millionen Euro an die 61 weniger gut gestellten Kommunen in Nordrhein-Westfalen überweisen.

„Eine Klage ist die einzige Möglichkeit, diese Umlage noch abzuwenden“, sagte Hesener. Geplant war ein Treffen der Arbeitsgemeinschaft der zahlungspflichtigen Kommunen Anfang November, um zu prüfen, ob sich alle Kommunen dieser Klage beim Verfassungsgericht anschließen. Am Dienstag vor der Ratssitzung allerdings habe sich ein neuer Sachverhalt ergeben, so Hesener: „Professor Paul Kirchhoff, der uns in der Sache berät, empfiehlt zur Fristenwahrung, bis zum 30. September dem Verfassungsgericht das Urteil zur Verfügung zu stellen  und dieses aufzufordern, das Verfahren nun aktiv zu betreiben.“
Pospischil: Urteil aus politischen Gründen
Hesener und Bürgermeister Christian Pospischil waren sich einig, dass in der Urteilsbegründung weniger eine juristische, sondern vielmehr eine politische Begründung zu erkennen sei. „Die Kosten für die Klage stehen in keinem Verhältnis zu den geforderten Zahlungen. Wir sollten unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um die Abundanzumlage zu Fall zu bringen.“ 

Die Ratsvertreter stimmten schließlich dafür ab, der Verwaltung denAuftrag zu geben, die Klage „scharf zu stellen.“
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