Planungen im Stadtgebiet Attendorn gehen weiter

Windkraft:


  • Attendorn, 27.11.2018
  • Von Barbara Sander-Graetz
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    Barbara Sander-Graetz

    Redaktion

 von Symbol Sven Prillwitz
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Attendorn. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am Montag, 26. November, hat Uwe Waschke, Amtsleiter für Planung und Bauordnung, einen Sachstandsbericht zum Teilflächennutzungsplan Windkraft vorgelegt.


So hat die Stadt vor rund vier Monaten ein externes Planungsbüro beauftragt, alle Daten zum Thema Windkraft in Attendorn zusammenzutragen, was in einem Entwurf münden soll, der dann allen Beteiligten vorgestellt werden soll. „Wir haben einen unverbindlichen Zeitplan aufgestellt“, betonte Uwe Waschke, „dieser ist nicht bindend, da wir nicht wissen, was noch alles beim Thema Windkraft auf uns zukommt.“
Ein Jahr Planungen
So könnte eine erste Entwurfsplanung noch vor der Sommerpause dem Ausschuss und Rat, sowie anschließend der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Im Idealfall könnte ein Feststellungsbeschluss für Windkraftgebiete im Oktober 2019 folgen, der anschließend durch die Bezirksregierung genehmigt würde. „Dann wären wir Anfang 2020 mit den Planungen fertig“, so Waschke.
Bürgerinitiative „Lebenswertes Repetal“
Das dürfte allerdings den Windkraftgegnern so nicht gefallen. Gerd Pulte von der Bürgerinitiative „Lebenswertes Repetal“ nutzte die anschließende Einwohnerfragestunde um nachzufragen, warum die Stadt Attendorn ihre Windkraftplanungen unter Zeitdruck so voran treibe, obwohl die nordrhein-westfälische Landesregierung den Kommunen mit dem neuen Landesentwicklungsplan mehr Mitspracherecht geben möchte?

Baudezernent Carsten Graumann wies darauf hin, dass selbst im Idealfall die Planungen noch ein Jahr dauern. Bürgermeister Pospischil ergänzte, dass man steuernd planen will, denn „nur wenn wir das Verfahren nicht verschleppen, kann es uns auch nicht aus den Händen genommen werden.“
Immer neue Rechtslage
„Die Schwierigkeiten für die Stadt im Planungsverfahren liegen auch in den immer wieder neuen Gerichtsurteilen“, so der Bürgermeister, „Und wir müssen dann mit der jeweiligen Rechtslage agieren, die wir gerade haben.“ Noch hätten sich für das Stadtgebiet Attendorn keine Projektentwickler gemeldet, die Windkraft auf privater Ebene im Stadtgebiet initiieren wollen.

„Die Rechtslage ist schwankend und das seit Jahren. Deshalb sind Planungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene fast unmöglich. Jeder will die Energiewende, aber der schwarze Peter bleibt am Ende an den Kommunen hängen“, so der Bürgermeister.
Einwände der Bürgerinitiative
Die Bürgerinitiative „Lebenswertes Repetal“ hat einen 5- Punkte Fragenkatalog zum Thema Windkraft aufgestellt:

1.)      Wirtschaftlichkeitsberechnung

Die feste Vergütung für Windstrom ist ausgelaufen. Jetzt erfolgt die Vergütung nach einem Ausschreibungsverfahren. Sind die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für den Bürgerwindpark angepasst worden? Sind die Anlagen noch wirtschaftlich zu errichten und zu betreiben? Wenn ja mit welcher Vergütung wurde hierbei kalkuliert?  

2.)      Rechtliche Unsicherheiten

Die Bundeländer Nordrhein-Westfalen und Brandenburg möchten erreichen, dass die Öffnungsklausel für den Abstand von Windrädern zur Wohnbebauung wieder gültig wird. Die Länder haben einen entsprechenden Antrag im Bundesrat gestellt. Wird bei der Aufstellung dieses sachlichen Teilflächennutzungsplans eine eventuelle Änderung der Abstandsregelungen bereits berücksichtigt? Wenn nein, stellt sich die Frage ob es nicht sinnvoller und vor allem zeit- und kostensparender ist, die Planungen so lange auszusetzen, bis die Entscheidungen diesbezüglich gefallen sind.

3.)      Aussicht auf Erfolg

Wird das Drehfunkfeuer Germinghausen in Hülschotten bei der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans berücksichtigt? Nach unseren Informationen ist die geringe Entfernung bis an die Grenzen des Stadtgebiets Attendorn ein Ausschlusskriterium für den Bau von Windrädern der neuesten Generation mit entsprechender Höhe?
Nach unseren Recherchen ist das Aufstellen von Windrädern aus verschiedenen Gründen in Stadtgebiet Attendorn kaum möglich. Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die Finanzmittel, welche die Stadt Attendorn in ihr Projekt Bürgerwindpark ausgibt, bei den niedrigen Erfolgsaussichten sinnvoll investiert sind, oder ob es nicht dringendere Projekte zu realisieren wären wie z.B. Alter Bahnhof oder Sozialer Wohnungsbau.  

4.)      Einsichtnahme

Auf der Internetseite der Stadt Attendorn sind Antworten auf die Fragen der UWG hinsichtlich Windkraft veröffentlicht. Danach können die bestehenden Gutachten soweit sie Bestandteil der Unterlagen zur Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans sind, bereits eingesehen werden. Wo kann die Einsichtnahme erfolgen und dürfen von den Gutachten Kopien erstellt werden bzw. diese abfotografiert werden? 

5.)      Kosten

a) Laut Niederschrift zur 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (Antwort zur Frage 9 der UWG) betragen die heute kalkulierbaren Kosten für das Verfahren zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ 215.561,95 €. Weitere diesbezügliche Kosten sind verfahrensabhängig und derzeit nicht kalkulierbar.

Frage: Trifft die Stadt Attendorn Annahmen über noch anfallende Kosten in dieser Angelegenheit oder gibt es zumindest eine grobe Schätzung? Bis zu welcher finanziellen Grenze würde die Stadt die Planungen weiter verfolgen? 

b) Die Kosten für die Projektentwicklung Bürgerwindpark Attendorn GmbH sind hierin nicht enthalten. Diese werden gesondert ermittelt und nachgewiesen.

Frage : Werden diese Kosten auch der Allgemeinheit zugänglich gemacht oder wer wird darüber informiert?
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