Klage gegen Stadt Plettenberg „im Interesse des Attendorner Einzelhandels“
Rechtsstreit um Baugenehmigung für „Modepark Röther“
- Attendorn, 12.04.2018
Attendorn. Die Hansestadt Attendorn hat Klage gegen die Baugenehmigung für das Ansiedlungsvorhaben „Modepark Röther“ im ehemaligen real-SB-Warenhaus in Plettenberg eingereicht (LokalPlus berichtete). Jetzt hat die Stadt Attendorn eine Pressemitteilung zu der Angelegenheit veröffentlicht. „Ziel der Klage ist es, eine rechtmäßige und verträgliche Einzelhandelsentwicklung zu erreichen“, heißt es darin.
Nachdem die Hansestadt Attendorn über die Medien von der geplanten Ansiedlung des Modeparks erfahren hat, wurden zunächst in persönlichen Gesprächen mit Vertretern der Stadt Plettenberg Informationen dazu eingeholt. In diesen Gesprächen verstärkten sich jedoch die Befürchtungen, dass hier ohne eine notwendige Auswirkungsanalyse dieses Großprojektes und die gebotene Beteiligung der Nachbarkommunen ein Projekt entsteht, dessen Auswirkungen den bestehenden Einzelhandel in Attendorn in seiner Existenz bedroht. Dies hätte zur Folge, dass die Hansestadt Attendorn nicht mehr ihrer Versorgungsfunktion als Mittelzentrum nachkommen kann.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass es eine aus der Rechtsprechung entwickelte Verträglichkeitsgrenze von 10% gibt. Es ist anzunehmen, dass bei der sehr deutlich größeren Verkaufsfläche im „Modepark Röther“ die Umsatzveränderungen weitaus größer sein werden.