Klage gegen Stadt Plettenberg „im Interesse des Attendorner Einzelhandels“

Rechtsstreit um Baugenehmigung für „Modepark Röther“


 von Symbol © Irochka / lia
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Attendorn. Die Hansestadt Attendorn hat Klage gegen die Baugenehmigung für das Ansiedlungsvorhaben „Modepark Röther“ im ehemaligen real-SB-Warenhaus in Plettenberg eingereicht (LokalPlus berichtete). Jetzt hat die Stadt Attendorn eine Pressemitteilung zu der Angelegenheit veröffentlicht. „Ziel der Klage ist es, eine rechtmäßige und verträgliche Einzelhandelsentwicklung zu erreichen“, heißt es darin.


Und weiter: „Der „Modepark Röther“ plant die Eröffnung einer Filiale in Plettenberg. Für den Umbau der Immobilie des ehemaligen real-SB-Warenhauses hat die Stadt Plettenberg eine Nutzungsänderungsgenehmigung für eine Verkaufsfläche von 7000 Quadratmetern erteilt, auf der die Sortimente Textil, Schuhe und Accessoires angeboten werden sollen. Die Hansestadt Attendorn hat gegen diese Baugenehmigung Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Nachdem die Hansestadt Attendorn über die Medien von der geplanten Ansiedlung des Modeparks erfahren hat, wurden zunächst in persönlichen Gesprächen mit Vertretern der Stadt Plettenberg Informationen dazu eingeholt. In diesen Gesprächen verstärkten sich jedoch die Befürchtungen, dass hier ohne eine notwendige Auswirkungsanalyse dieses Großprojektes und die gebotene Beteiligung der Nachbarkommunen ein Projekt entsteht, dessen Auswirkungen den bestehenden Einzelhandel in Attendorn in seiner Existenz bedroht. Dies hätte zur Folge, dass die Hansestadt Attendorn nicht mehr ihrer Versorgungsfunktion als Mittelzentrum nachkommen kann.
„Erhebliche Umsatzeinbußen in der Innenstadt“
Die Hansestadt Attendorn geht davon aus, dass insbesondere die eigene Innenstadt erhebliche Umsatzeinbußen in den Sortimenten Mode, Schuhe und Accessoires erfahren wird. Schon das Beteiligungsverfahren rund um das Plettenberger „My Center“ im Jahre 2014 hat bei einer geplanten Verkaufsfläche von 650 m² für Bekleidung eine Umsatzverteilung in Höhe von bis zu 3% und für die Sortimente Schuhe, Lederwaren sogar 5% bei einer geplanten Verkaufsfläche von 450 m² prognostiziert. 

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass es eine aus der Rechtsprechung entwickelte Verträglichkeitsgrenze von 10% gibt. Es ist anzunehmen, dass bei der sehr deutlich größeren Verkaufsfläche im „Modepark Röther“ die Umsatzveränderungen weitaus größer sein werden.
Sorge um Wettbewerbsfähigkeit
Bürgermeister Christian Pospischil sieht die Wettbewerbsfähigkeit, vor allem der inhaber-geführten Geschäfte, gefährdet und befürchtet Betriebsaufgaben: „Wir wollen nicht jegliche Einzelhandelsentwicklung in Plettenberg blockieren. Aber sie muss mit Recht und Gesetz einhergehen. Die geplante Größenordnung des Modeparks Röther lässt befürchten, dass inhabergeführte Geschäfte in Attendorn aufgegeben und Neuansiedlungen enorm erschwert werden. Im Interesse des Attendorner Einzelhandels und einer lebendigen Stadt müssen wir unsere Rechte geltend machen. Mögliche negative Auswirkungen müssen untersucht werden und den Nachbarkommunen muss Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.“"
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