Bezahlbarer Wohnraum im Stadtgebiet
Attendorn geht neue Wege
- Attendorn, 18.12.2018
Attendorn. In der Hansestadt Attendorn können Hauseigentümer für die erstmalige Bereitstellung von Mietwohnraum ab dem 1. Januar 2019 einen Zuschuss beantragen.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2019 besteht für Vermieter in Attendorn die Möglichkeit, im Falle einer erstmaligen Fremdvermietung einer Wohnung eine städtische Förderung in Anspruch zu nehmen. Die Fördersumme berechnet sich individuell und richtet sich unter anderem nach der Größe der Wohnung, dem Baujahr sowie dem Ortsteil der entsprechenden Wohneinheit.
In ihrer Sitzung am 12. Dezember 2018 beschloss die Stadtverordnetenversammlung diese neue Richtlinie. Die bisherige Förderrichtlinie „Erwerb von Altimmobilien“ tritt außer Kraft.
Die Idee zu diesem Projekt entstand im Attendorner Rathaus. Bürgermeister Christian Pospischil: „Das Thema bezahlbarer Wohnraum brennt allen Städten und Gemeinden unter den Nägeln. Auch für viele Menschen in unserer Stadt wird es immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Mit dieser neuen Förderrichtlinie gehen wir in Attendorn nun unseren ganz eigenen Weg. Dadurch werden die bereits bestehenden Unterstützungsmaßnahmen des Bundes mit den Steuervorteilen durch Sonderabschreibungen und des Landes NRW mit den Tilgungsnachlässen durch die NRW-Bank optimal ergänzt.“
Hier geht es zur Förderung:
Die Richtlinie, weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und den Antrag auf Bezuschussung finden Interessierte auf der Homepage der Hansestadt Attendorn unter www.attendorn.de/wohnraumförderung. Für weitere Informationen steht Patrick Schauerte vom Amt für Soziales, Jugend, Familien und Senioren gerne zur Verfügung, Tel. 02722/64-112, E-Mail p.schauerte@attendorn.org