Attendorner Frühlingsmarkt mit verkaufsoffenen Sonntag

Einzelhandel


  • Attendorn, 14.02.2019
  • Von Barbara Sander-Graetz
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Zum Frühlingsmarkt gibt es einen verkaufsoffenen Sonntag. von Barbara Sander-Graetz
Zum Frühlingsmarkt gibt es einen verkaufsoffenen Sonntag. © Barbara Sander-Graetz

Attendorn. Zum Frühlingsmarkt am 7. April in Attendorn wird es einen verkaufsoffenen Sonntag geben. Das beschlossen die Ratsvertreter am Mittwoch, 13. Februar, in der Stadtverordnetenversammlung.


Weitere verkaufsoffene Sonntag sind für den 8. September zum Stadtfest, dem 3. November zum Martinimarkt und am 15. Dezember zum Weihnachtsmarkt vorgesehen. Darüber wird zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt.

Die gesetzlichen Vorlagen machen es nicht einfacher, verkaufsoffene Sonntage für den Kunden anzubieten. „Dabei sind das sehr wichtige Bausteine für den Handel und die Gastronomie“, machte Eva Kersting (CDU) deutlich.
Höchstens acht verkaufsoffene Sonntage
Nach den neuen Bestimmungen dürfen fortan jährlich an höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinander folgenden Sonn-und Feiertagen, Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.

Ein öffentliches Interesse liegt nach dem neuen Recht insbesondere dann vor, wenn eine Sonntagsöffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Die geöffneten Läden müssen in räumlicher Nähe zur öffentlichen Veranstaltung liegen sowie am selben Tag erfolgen.
Gespräche mit ver.di
Um eine Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in 2019 rechtssicher durchzuführen und das Risiko einer Angreifbarkeit durch eine Klage zu minimieren, hat die Verwaltung gemeinsam mit der Werbegemeinschaft Kontakt zu der Gewerkschaft ver.di aufgenommen und ein entsprechendes Gespräch mit Blick auf die in 2019 avisierten Freiluftveranstaltungen sowie die in diesem Zusammenhang angedachten verkaufsoffenen Sonntagen geführt.

Die rechtssichere Freigabe verkaufsoffener Sonntage in 2019 bedürfe einer ausdifferenzierten Darstellung der jeweiligen Veranstaltungskonzepte und des räumlichen Zusammenhangs zu den jeweiligen Veranstaltungen. Für den Frühjahrsmarkt werde die Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen angenommen.
Innenstadtentwicklungskonzept
Unter Berücksichtigung sich ergebender Veränderungen durch die Baustellensituation in der Innenstadt im Rahmen der Umsetzung des Innenstadtentwicklungskonzeptes sind die Sachverhalte für die weiteren Veranstaltungen im Jahresverlauf noch aufzubereiten und detaillierter darzulegen.

Aus auch zeitlichen Verfahrens-und Abwicklungsgründen wurde daher zunächst vorab lediglich über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des Frühjahrsmarktes entschieden, um später für die weiteren Veranstaltungen und damit verbundenen verkaufsoffenen Sonntage die Vorlagen neu zu erarbeiten.
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