Attendorn verklagt Plettenberg wegen Modepark-Projekt

Streit um Baugenehmigung und Absprache


  • Attendorn, 11.04.2018
  • Von Sven Prillwitz
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    Sven Prillwitz

    Redaktion

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In dem Nachbarschaftsstreit ist jetzt das Verwaltungsgericht Arnsberg gefordert. von Symbol Matthias Clever
In dem Nachbarschaftsstreit ist jetzt das Verwaltungsgericht Arnsberg gefordert. © Symbol Matthias Clever

Attendorn/Plettenberg. Die eine Seite fühlt sich übergangen, die andere ist sich keiner Schuld bewusst. Jetzt muss das Verwaltungsgericht Arnsberg entscheiden: Die Stadt Attendorn hat die Stadt Plettenberg wegen des Verstoßes gegen das interkommunale Abstimmungsgebot verklagt. Es geht um den Modepark Röther, der im August in Plettenberg eröffnet werden soll.


20 Seiten umfasst die Attendorner Klageschrift, in der die Rechtmäßigkeit des Bauprojekts angezweifelt wird. „Eine Beteiligung der Nachbarkommunen hat nicht stattgefunden“, sagt Attendorns Bürgermeister Christian Pospischil auf LokalPlus-Anfrage. Genau das hätte aber passieren müssen, weil das Bauvorhaben in Plettenberg „ein von der Größenordnung für unsere Region außergewöhnliches“ sei – und damit eben auch eine starke Konkurrenz für den Einzelhandel der benachbarten Städte und Gemeinden bedeute. Und besonders für Attendorn als „anderes Mittelzentrum“.

Der mittelständische Modefilialist Modepark Röther will in dem ehemaligen Real-Markt am Maiplatz in Plettenberg eine Geschäftsstelle mit einer Verkaufsfläche von rund 6000 Quadratmetern eröffnen. Seit Sommer 2017 laufen die Sanierungsarbeiten an der Immobilie, die komplett entkernt wird und zu der auch ein Parkhaus mit mehreren Ebenen gehört. Mehr als zehn Millionen Euro investiert Modepark Röther nach Angaben des „Süderländer Tageblatts“ in das Projekt.
Schulte sieht keine „massiven“ Auswirkungen
Plettenbergs Bürgermeister Ulrich Schulte weist den Vorwurf, die Nachbarkommunen mit dem Vorhaben übergangen zu haben, von sich. „Hier ging es um ein brachliegendes Gebäude, das vorher genutzt wurde und jetzt wieder aktiviert wird. Daher sahen wir nicht die Erfordernis einer Abstimmung.“ Zudem verweist Schulte auf das Ergebnis eines Gutachtens, wonach Plettenberg im Einzelhandel in Sachen Textilien „erheblichen Nachholbedarf“ habe. Schon allein vor diesem Hintergrund seien keine „massiven“ Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu befürchten.

Dass Attendorn nun kurz vor Ostern Klage eingereicht hat, sieht Schulte relativ gelassen: „Wenn ich von vornherein davon ausgegangen wäre, dass wir im Unrecht handeln, hätten wir das gar nicht erst so gemacht.“ Was Plettenbergs Bürgermeister wesentlich ärgerlicher findet, ist der einstweilige Rechtsschutzantrag, den Attendorn zusammen mit der Klageschrift eingereicht hat. Durch diesen Antrag muss das Verwaltungsgericht in Arnsberg nun zunächst in einem Eilverfahren entscheiden, ob die Baugenehmigung der Stadt Plettenberg „offensichtlich rechtmäßig“ ist oder nicht.
Baustopp bis zum endgültigen Urteil?
Fällt dieses vorläufige Urteil zugunsten Plettenbergs aus, dürfen die Bauarbeiten fortgesetzt werden bis zum abschließenden Entscheid des Gerichts. Geht das Eilverfahren anders aus, wird ein Baustopp verhängt. Bis zum 20. April muss die Stadt Plettenberg laut Schulte eine Stellungnahme zu der Angelegenheit in Arnsberg einreichen. Danach entscheidet sich, ob die Bauarbeiten am Maiplatz vorerst eingestellt werden müssen.

Gespräche zwischen den Kommunen haben zwar bereits stattgefunden. Allerdings erst Ende vergangenen Jahres, wie Schulte und Pospischil jeweils bestätigen. Und damit zu einem Zeitpunkt, als die Baugenehmigung längst erteilt war und die Sanierungsarbeiten schon auf Hochtouren liefen. Deswegen war die Klage für Pospischil auch alternativlos. „Uns geht es darum, dass Recht und Gesetz eingehalten werden“, sagt Attendorns Bürgermeister. Über die Einleitung juristischer Schritte habe Attendorn auch die Stadt Werdohl informiert, die ebenfalls direkt an Plettenberg grenzt.
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