Attendorn und Plettenberg peilen außergerichtliche Einigung an

Rechtsstreit um „Modepark Röther“-Filiale


  • Attendorn, 31.08.2018
  • Von Sven Prillwitz
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    Sven Prillwitz

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Attendorn. Im Rechtsstreit um die Ansiedlung einer „Modepark Röther“-Filiale scheinen sich die Städte Attendorn und Plettenberg einander angenähert zu haben: Vertreter aus beiden Rathäusern trafen sich kürzlich zu Gesprächen und diskutierten über einen Kompromiss. Beide Seiten haben am Freitag, 31. August, auf LokalPlus-Anfrage betont, eine außergerichtliche Einigung anzustreben.


„Daran sind beide Seiten interessiert. Wir haben die weitere Vorgehensweise abgestimmt“, sagte der Attendorner Beigeordnete Carsten Graumann, der sich nicht näher zu dem Treffen äußern wollte. Von einer „groben Einigung“ sprach Plettenbergs Bürgermeister Ulrich Schulte. Der Kompromissvorschlag aus der Vier-Täler-Stadt sehe vor eine Verkleinerung für das Modegeschäft vor – allerdings „nicht baulicher Art“, sondern für das Sortiment.

„Noch fehlen aber Details“, so Schulte, der hierfür nun die Stadt Attendorn am Zug sieht: „Ich warte noch auf weitere Angaben, wie die konkrete Umnutzung aussehen soll.“ Die Vorschläge müssten anschließend Micheal Röther, Geschäftsführer des mittelständischen Modefilialisten, und dem Attendorner Stadtrat vorgelegt werden.
Eröffnung auf unbestimmte Zeit verschoben
Bis eine Entscheidung fällt, brauche es also noch Zeit. Aus diesem Grund wurde die für den 13. September geplante Eröffnung der „Modepark Röther“-Filiale auf dem Plettenberger Maiplatz verschoben – zunächst auf unbestimmte Zeit.

Dennoch hofft Schulte darauf, dass das erneute Gespräch zwischen beiden Kommunen unterm Strich zu einer schnelleren und weniger komplizierteren Klärung der Angelegenheit führt. „Wir gehen davon aus, dass ein Gerichtsverfahren zu langwierig und zu teuer wäre. Viele Dinge kann man vis-á-vis einfacher regeln als vor einem Richter“, sagte Schulte.
Fristverlängerung in Arnsberg beantragt
Wegen des gemeinsamen Gesprächs und der angestrebten außergerichtlichen Lösung haben die Rechtsanwälte der Stadt Plettenberg eine Fristverlängerung beim Verwaltungsgericht Arnsberg beantragt. Eigentlich hätte hier bis Ende August eine Stellungnahme aus der Vier-Täler-Stadt eingehen müssen als Reaktion auf die im Juli eingereichte kritische Stellungnahme der Stadt Attendorn.

In diesem Schreiben hatte sich die Hansestadt zwar mit der Reduzierung der Verkaufsfläche von 7000 auf 6000 Quadratmeter einverstanden gezeigt. Allerdings warnten Gutachter nach wie vor „deutlichen schädlichen Auswirkungen für den Attendorner Einzelhandel“ (LokalPlus berichtete).
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