Nach Karnevalsparty mit Alkohol Hände weg vom Steuer
Kreisverkehrswacht Olpe appelliert:
- Kreis Olpe, 01.03.2019
Kreis Olpe. Allmählich steuert die Karnevalssaison auf ihren Höhepunkt zu. Viele Jecken freuen sich auf Sitzungen, private Feiern und den Straßenkarneval. Die Kreisverkehrswacht Olpe wünscht alle Narren viel Spaß, erinnert aber daran, sich nach dem Feiern nicht unter Alkoholeinfluss ans Steuer zu setzen.
Auch drohen Alkoholfahrern Konsequenzen: Wenn man mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr am Steuer erwischt wird, wird das mit einer Geldbuße von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten geahndet. Aber bereits ab 0,3 Promille geht die Polizei von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ aus. Wer dann durch seine Fahrweise auffällt, kann bereits wegen Trunkenheit im Verkehr belangt werden. Für Fahrer bis 21 Jahre gilt ein generelles Alkoholverbot.
Auch am Tag nach der Feier sollten sich Menschen, die dem Alkohol besonders zugesprochen haben, eine Auszeit vom Autofahren gönnen. Schließlich wird Alkohol nur sehr langsam abgebaut.