Karneval: Kreis Olpe warnt vor Alkoholmissbrauch durch Minderjährige

Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder und Strafen


 von Rüdiger Kahlke
© Rüdiger Kahlke

Kreis Olpe. Der Straßenkarneval ist eine Zeit des bunten Treibens, des ausgelassenen Frohsinns - und auch des Alkoholkonsums. Der Kreis Olpe warnt vor dem Finale der fünften Jahreszeit vor Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen und weist auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin.


Das Kreisjugendamt Olpe erinnert daher daran, dass an Jugendliche unter 16 Jahren kein Alkohol wie Bier, Biermixgetränke, Wein und Sekt abgegeben werden darf. Nur in Begleitung der Eltern dürften Jugendliche bereits ab 14 Jahren diese Art der alkoholischen Getränke zu sich nehmen.

Für sogenannte „harte Alkoholika“ wie Schnäpse, Liköre, Rum, Whisky und Wodka sowie branntweinhaltige Mixgetränke (Alcopops) gilt ein absolutes Abgabeverbot an alle, die noch keine 18 Jahre alt sind.
Weit verbreitetste Droge ist Alkohol
„Das Problem des Alkoholmissbrauchs kann jedoch nur gemeinsam mit Eltern, Karnevalsvereinen, Zugteilnehmern, Zuschauern und Gewerbetreibenden gelöst werden. Alle Beteiligten sollten sich ihre Verantwortung bewusst machen und Jugendliche nicht zum Alkoholkonsum animieren“, bittet der Kreis Olpe.

Und weiter: „Alkohol ist die am weitesten verbreitete Droge. Wegen der damit verbundenen Gefahren, die gerade für die Entwicklung junger Menschen nicht unterschätzt werden sollten, ist die Abgabe von Alkohol unter Familienmitgliedern oder Freunden an Kinder und Jugendliche sowie die Duldung des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit.“ 
Ausweiskontrollen
In diesem Zusammenhang wird Gewerbetreibenden, die alkoholische Getränke anbieten, und deren Mitarbeitern dringend empfohlen, vor der Herausgabe von alkoholischen Getränken das Alter der Jugendlichen anhand eines Ausweises zu kontrollieren. Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz können hohe Bußgelder und Strafen verhängt werden. Daher gilt: Ohne einen gültigen und altersentsprechenden Ausweis werden nur alkoholfreie Getränke ausgegeben.

Die Polizei, die Ordnungsämter und das Kreisjugendamt werden am Rande der Karnevalsumzüge kontrollieren, ob die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden.

Im Übrigen weist das Jugendamt darauf hin, dass Kinder und Jugendliche immer gültige Ausweispapiere bei sich haben sollten. „Nur so ist sichergestellt, dass sie im Notfall schnellstmöglich identifiziert und die Eltern zeitnah informiert werden können“, teilt der Kreis Olpe abschließend mit.
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