Zum Muttertag: Besuche in Pflegeheimen wieder möglich

Lockerungen


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NRW-Gesundheitsminister Franz-Josef Laumann. von Land NRW
NRW-Gesundheitsminister Franz-Josef Laumann. © Land NRW

Kreis Olpe. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat bei einer Pressekonferenz am Dienstag, 5. Mai, in der Staatskanzlei die Kontaktbeschränkungen für Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen gelockert. Grund seien die positiven Entwicklungen bei der Corona-Pandamie.


In Pflegeheimen sei es sehr schwierig die Kontaktbeschränkungen aufrecht zu erhalten. Die Isolation der Bewohner bringe Riesen-Probleme mit sich. „Wir haben daran gearbeitet und im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit diskutiert“, so Laumann. Zum Muttertag am Sonntag, 10. Mai, sollen wieder Besuche in den 2.200 stationären Einrichtungen in NRW möglich sein.

Bestenfalls sollen diese für maximal zwei Personen außerhalb des Gebäudes oder in einem Besuchszimmer oder für eine Person auch im Zimmer stattfinden. Schutzkleidung ist zu tragen. Besucher sind zu registrieren, Infizierte dürfen nicht kommen. Einrichtungen müssen Hygiene- und Besucherkonzept entwickeln. „Zum Muttertag will ich nicht das gesamte Konzept haben“, so Laumann. Das BTG wolle dieses in spätestens drei Wochen vorliegen haben.
Auch Behinderteneinrichtungen sollen wieder öffnen
Auch in Behinderteneinrichtungen sollen wieder Besuche ermöglicht werden. Die Behindertenwerktstätten sollen ihre Arbeit wieder aufnehmen. Derzeit gebe es dort eine Notbetreuung. Sie seien nicht in erster Linie Produktionsstätten, sondern ein unverzichtbarer Teil der Tagesstruktur, so Laumann.

Ein Drittel lebe bei den Eltern. Dieses Angebot müsse unbedingt wieder aufgenommen werden. Die Einrichtungen seien unterschiedlich groß und strukturiert. „Jede Einrichtung muss für seinen Bereich ein Konzept machen“, so Laumann. Es gebe jedoch keinen Zwang für die Behinderten. Es soll am Donnerstag, 7. Mai, in die Corona-Verordnung aufgenommen werden und damit rechtsgültig werden.

Die Pflegeversicherung, so Laumann, trägt die Kosten für zusätzliche Ausgaben, die Corona geschuldet sind. Besuche sollen nur in Einrichtungen möglich sein, wo keine Corona-Infizierten gemeldet sind.
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