verdi-Rechtsberatung unterstützt bei Corona-Folgen im Arbeitsleben

Lichtblick in der Krise


Thomas Mehlin. von privat
Thomas Mehlin. © privat

Kreis Olpe. Über Langeweile können sich Thomas Mehlin und seine Kollegen schon in normalen Zeiten nicht beklagen. Doch seit Beginn der Corona-Krise verzeichnet der Rechtsberater, der im verdi-Bezirk Südwestfalen für die individuelle Rechtsberatung zuständig ist, eine erheblich gestiegene Zahl an Anrufen und E-Mail-Anfragen.


Der Grund: Die Auswirkungen, der Pandemie auf das Arbeitsleben. „Wir haben viele Anrufe von verunsicherten und verzweifelten Arbeitnehmern erhalten, die vor allem Fragen zum Arbeitsschutz, zum Kurzarbeitergeld, zur Kinderbetreuung, Quarantäne, Corona-Prämie, und zu Entgeltersatzleistungen hatten“, so Mehlin.

Die Schwierigkeit: Vieles werde durch den Gesetzgeber erst mit Verzögerung geregelt oder durch die Gerichte entschieden. So gab es zum Beispiel beim von Bundeskanzlerin Angela Merkel Anfang Januar angekündigten verlängerten Kinderkrankengeld einige Unklarheiten. In der Rechtsberatung löste das eine Flut von Anrufen aus.

Ungeklärtheiten gelöst

Denn wer die Kosten trägt, das hatte die Kanzlerin nicht gesagt. Und auch nicht, wie Eltern die Notwendigkeit des Bezugs von Kinderkrankengeld nachweisen und was überhaupt die Voraussetzungen für den Anspruch sein sollen. Mehlin: „Dann kam das erweiterte Kinderkrankengeld und die Krankenkassen wollten nicht zahlen und weder der Kinderarzt noch der Kindergarten wollten den Betreuungsbedarf bescheinigen.“

Mittlerweile ist einigermaßen Rechtssicherheit hergestellt. Doch bis es so weit war, galt es zu improvisieren. Im direkten Kontakt der Rechtsberatung mit Arbeitgebern konnten häufig Überbrückungsregelungen gefunden werden. „Wir sind immer bemüht, eine pragmatische und einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vermitteln“, so Arbeitsrechtler Mehlin.

Neuer Streitfall Home-Office

Zu Streitigkeiten führt aktuell auch die neue Verordnung zum Arbeitsschutz, die den Arbeitgeber unter anderem dazu verpflichtet, Home-Office überall da anzubieten, wo betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen.

Manche Arbeitgeber scheinen das nicht sehr ernst zu nehmen und lehnen das Arbeiten von zu Hause ohne weitere Begründung ab oder genehmigen höchstens einen Tag Home-Office im Monat. Im direkten Austausch mit Arbeitgebern und Betriebsräten konnten bisher auch bei dem Thema Home-Office oft gute Lösungen gefunden worden.

Fragen zum Corona-Test für Arbeitnehmer

Strittig ist bislang, wer für einen vom Arbeitgeber angeordneten Corona-Test aufkommen muss und ob es sich hierbei um Arbeitszeit oder Freizeit handelt. Klar ist: Ein Arbeitgeber kann einen Test verlangen, wenn es seine Fürsorgepflicht gebietet. Nämlich dann, wenn es einen starken Grund zu der Annahme gibt, dass sich jemand aus der Belegschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit infiziert hat und andere Mitarbeiter gefährdet. Aber wer muss zahlen?

Die Gewerkschaft sieht die Zahlungspflicht klar auf der Seite des Arbeitgebers, wenn der Test im Interesse des Arbeitgebers ist. Aber letzten Endes werden viele Einzelfälle von den Gerichten entschieden werden müssen, meint das Beratungsteam von verdi Südwestfalen.

Das gilt nach ihrer Einschätzung ebenfalls für die Frage, ob bestimmte Berufsgruppen, etwa im Bereich des Gesundheitswesens oder der Altenpflege, bei Corona einer Impfpflicht unterliegen und mit welchen Konsequenzen Beschäftigte rechnen müssen, die sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht impfen lassen wollen.

Thomas Mehlin verweist auf die Aussage des Bundesgesundheitsministers, dass es keinen Impfzwang geben wird, weiß aber auch, dass unterschiedliche juristische Standpunkte vertreten werden. Das letzte Wort werden auch hier wahrscheinlich die Gerichte haben.

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