Update von Montag, 17.30 Uhr:
Das notwendige Einvernehmen des Gesundheitsministeriums NRW für diese Entscheidung liegt inzwischen vor. „Der Inzidenzwert liegt aktuell in einem Rahmen, der diesen Schritt vertretbar macht. Damit belasten wir die Bürger sowie insbesondere die Gewerbetreibenden so wenig wie eben möglich, ohne den wichtigen Schutz vor Corona zu vernachlässigen“, so Theo Melcher.
„Wichtig ist natürlich, dass für die Nutzung der Angebote ein tagesaktuelles Schnelltestergebnis vorliegt und dies von den Gewerbetreibenden auch entsprechend kontrolliert wird“, betont der Landrat. Er hat seine Entscheidung in Abstimmung mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden getroffen.
Ursprünglicher Bericht von Montag, 13.20 Uhr:
„Wir ziehen die Testoption“, hieß es am Montagmittag im Olper Kreishaus. Landrat Melcher hatte das bereits am vergangenen Freitag angekündigt. Die entsprechende Verfügung ist bereits ausgearbeitet und soll noch am Montagnachmittag veröffentlicht werden. Was derzeit noch fehlt, ist das schriftliche Okay des Landes. Mündlich gibt es die Zustimmung aus dem Gesundheitsministerium bereits, in schriftlicher Form wird sie in diesen Stunden erwartet.
Die Allgemeinverfügung sieht vor, dass alle seit dem 8. März bisher geöffneten Angebote mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis auch weiterhin genutzt werden können. Das bedeutet, dass zum Beispiel Terminshopping möglich ist, wenn der Kunde ein negatives Testergebnis vorlegen kann, das nicht älter als 24 Stunden ist. Ein Selbsttest zu Hause reicht nicht. Es muss ein bestätigter Schnell- oder Selbsttest in einer offiziellen Teststelle sein.
Wer eine fremde oder gefälschte Testbescheinigung verwendet, um Zugang zu einem Angebot zu erhalten, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße für jeden Einzelfall beträgt 1.000 Euro.
Trotz der Test-Option gilt aber angesichts der hohen Inzidenz ab Dienstag, 30. März, folgende Kontaktbeschränkung: Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 werden nicht mitgerechnet. Eine Ausnahme gilt an Ostern (1.- 5. April). Dann dürfen sich alternativ auch zwei Hausstände mit maximal fünf Personen im öffentlichen Raum treffen. Kinder unter 14 sind auch hier nicht mitgerechnet.
Mittlerweile gibt es im Kreis Olpe 40 Teststationen in Arztpraxen, Apotheken sowie vom DRK-Kreisverband. Eine Übersicht der Testmöglichkeiten gibt es hier: