Nach Herbstferien gilt an weiterführenden Schulen wieder Maskenpflicht im Unterricht

Lüften als weiterer Corona-Schutz


  • Kreis Olpe, 21.10.2020
  • Von Wolfgang Schneider
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Kreis Olpe/Düsseldorf. An den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen gilt nach den Herbstferien wieder die Maskenpflicht im Unterricht und am Sitzplatz. Das hat Schulministerin Yvonne Gebauer am Mittwoch, 21. Oktober, mitgeteilt.


Hintergrund ist das beschleunigte Infektionsgeschehen in weiten Teilen von NRW. Gebauer betonte, dass man alles versuchen werde, um den Präsenzunterricht an den Schulen auch weiterhin für möglichst viele Schüler sicherzustellen.

„Ein solcher Unterrichtsbetrieb mit einem regelmäßigen und geordneten Tagesablauf, mit dem Aufbau von Lernstrategien, der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der wichtigen Förderung von sozialer Kompetenz hat für uns alle höchste Priorität“, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums an alle Schulen. Präsenzunterricht gewährleiste am besten das Recht auf schulische Bildung. 
Für mehr Sicherheit im Unterricht
Die Erweiterung der Maskenpflicht solle nach den Herbstferien (ab Montag, 26. Oktober) zusätzlichen Schutz für alle Beteiligten bieten und für mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen sorgen. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schüler ab Jahrgangsstufe 5 eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, und zwar auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
Grundschüler bleiben im Klassenraum verschont
Die Schüler der Primarstufe müssen weiterhin keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten.

Auch für die Angebote im Offenen Ganztag sind keine Mund-Nase-Bedeckungen erforderlich. Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
Lüften als wirkungsvoller Beitrag
Als zweiten Baustein des Corona-Schutzes in den Schulen setzt das Ministerium auf das Lüften. Dies sei ein „wesentlicher, einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu, das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus über Aerosole deutlich zu verringern.“

In allen Unterrichtsräumen gilt:
  • Stoßlüften alle 20 Minuten
  • Querlüften, wo immer es möglich ist
  • Lüften während der gesamten Pausendauer
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