Medizinische Masken, mehr Homeoffice und eigene Regeln für Kreise

Änderung der Coronaschutzverordnung


  • Kreis Olpe, 22.01.2021
  • Corona
  • Von Wolfgang Schneider
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Kreis Olpe/Düsseldorf. Eine geänderte Coronaschutzverordnung tritt am Montag, 25. Januar, in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Darin werden die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz von Dienstag, 19. Januar, umgesetzt.


Ziel ist es laut NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, „die Infektionszahlen weiter abzusenken und die Verbreitung des Corona-Virus und seiner Mutationen einzudämmen.“

Was ändert sich?

  • Medizinische Masken sind in Geschäften, Arztpraxen und im öffentlichen Nahverkehr sowie in Gottesdiensten und bei anderen kirchlichen Veranstaltungen zu tragen.
  • Vorgeschrieben sind sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken oder diesen vergleichbare Masken mit der Kennung KN95/N95.
Medizinische Mund-Nase-Masken. von Wolfgang Schneider
Medizinische Mund-Nase-Masken. © Wolfgang Schneider
  • Religionsgemeinschaften, die keine Coronaschutzkonzepte vorgelegt haben, müssen ihre Zusammenkünfte bei mehr als zehn Teilnehmern beim zuständigen Ordnungsamt vorab anzeigen.
  • Kreise und kreisfreie Städte erhalten mehr Spielraum für eigene Regelungen, die auch über die Bestimmungen des Landes hinausgehen können. Auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 200 können weitergehende Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Einschränkung des Bewegungsradius) prüfen und umsetzen, wenn ohne solche Maßnahmen ein Absinken der Inzidenz unter 50 bis zum 14. Februar nicht zu erwarten ist.

Bei den Kontaktbeschränkungen, der Schließung von Gastronomie und Einzelhandel sowie den Veranstaltungsverboten bleibt alles wie bisher. Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind weiterhin nur mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

Verordnung bis 15. März

Außerdem gibt es Änderungen beim Coronaschutz am Arbeitsplatz. Die neue „SARS-COV2-Arbeitsschutzverordnung“ von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil setzt dabei vor allem auf mehr Homeoffice. Die neue Verordnung gilt bis zum 15. März.

Heil: „Es braucht insbesondere am Arbeitsplatz zusätzliche Maßnahmen, um Betriebe weiter offen halten zu können. Homeoffice für alle, die ihre Aufgaben auch zu Hause erfüllen können, ist ein Baustein. Denn wer im Homeoffice arbeitet, schützt damit auch die Kollegen im Betrieb. Genauso muss aber auch die Arbeit im Betrieb sicher sein für diejenigen, die ihren Arbeitsplatz nicht nach Hause verlegen können."

Die konkreten Regelungen:
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmer sind angehalten, im Homeoffice zu arbeiten, soweit sie können.
  • Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz.
  • Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
  • In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
  • Arbeitgeber müssen medizinische Gesichtsmasken oder FFP 2-Maksen kostenlos zur Verfügung stellen, wenn der Mindestabstand oder die Anforderungen an die Raumbelegung nicht eingehalten werden können.
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