Heider begrüßt „Neustarthilfe“-Programm für Soloselbständige

Corona-Hilfen des Bundes


Symbolfoto Geld, Finanzen, Zuschuss. von Pixabay.com
Symbolfoto Geld, Finanzen, Zuschuss. © Pixabay.com

Kreis Olpe. Der Bund hat eine „Neustarthilfe“ auf den Weg gebracht, die Soloselbstständigen helfen soll. Die Höchstförderung beträgt 7.500 Euro.


Matthias Heider, CDU-Bundestagsabgeordneter und Stellvertretender Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Deutschen Bundestag, informiert über einen neuen Baustein im Rahmen der Überbrückungshilfe III:

„Soloselbständige, die bei den Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona-Krise betroffen sind, können nun eine sogenannte ‚Neustarthilfe‘ beantragen.“

Diese werde als Einmalzahlung gewährt, und zwar umsatzanteilig bis maximal 7.500 Euro. Der maßgebliche Referenzumsatz entspreche normalerweise dem Sechsfachen des durchschnittlichen Monatsumsatzes im Jahr 2019.

Auszahlung als Vorschuss

„Ausbezahlt wird die Neustarthilfe als Vorschuss. Antragsteller verpflichten sich, nach Ablauf des Förderzeitraums eine Endabrechnung durch Selbstprüfung vorzunehmen. Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen Laufzeit bei mehr als 40 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen“, so Heider.

Liege der erzielte Umsatz bei 90 Prozent oder mehr, so sei die Neustarthilfe vollständig zurückzuzahlen. Damit Subventionsbetrug verhindert werden könne, fänden stichprobenartige Nachprüfungen statt, so der Bundestagsabgeordnete.

Gedacht auch für Künstler und Kulturschaffende

„Mit der Neustarthilfe wenden wir uns auch und gerade an Künstler, Kreative und weitere Kulturschaffende. Generell wissen wir, dass Soloselbständige in einer besonders schwierigen Lage sind, da sie wegen vergleichsweise geringer betrieblicher Fixkosten nur sehr eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen können“, so Heider.

Diesen Nachteil wolle der Bund mit dem vorliegenden Programm ausgleichen. Die Hilfe sei zunächst für Soloselbständige, die als natürliche Personen tätig sind gedacht. „In Kürze dann auch für solche, die als Personen- oder Kapitalgesellschaften organisiert sind. Rasches Handeln war und ist dringend erforderlich.“

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