Corona-Schwellenwert überschritten: Ab sofort gelten Einschränkungen im Kreis Olpe
Landrat erlässt Allgemeinverfügung
- Kreis Olpe, 13.10.2020
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Kreis Olpe. Aufgrund des zurzeit sehr dynamischen Corona-Infektionsgeschehens im Kreis Olpe wurde am Dienstagmorgen, 13. Oktober, der erste Schwellenwert von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 41,8.
- In geschlossenen Räumen besteht bei Konzerten und Aufführungen sowie allen sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz.
- Zuschauer von Sportveranstaltungen müssen auch am Sitz- oder Stehplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen mit Ausnahme von Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie von Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen, sind verboten.
- Die Maskenpflicht besteht ab sofort auch für den Besuch von Kinos, nicht aber für den Besuch von Gottesdiensten.
Vorgesehen ist dann beispielsweise, dass sich nur noch fünf Personen statt bisher zehn im öffentlichen Raum treffen dürfen. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass die Öffnungszeiten für gastronomische Betriebe eingeschränkt werden.