Corona-Schwellenwert überschritten: Ab sofort gelten Einschränkungen im Kreis Olpe

Landrat erlässt Allgemeinverfügung


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Kreis Olpe. Aufgrund des zurzeit sehr dynamischen Corona-Infektionsgeschehens im Kreis Olpe wurde am Dienstagmorgen, 13. Oktober, der erste Schwellenwert von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 41,8.


Damit ist ab sofort die Einschränkung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten, die für Feste außerhalb der eigenen Wohnung die zulässige Teilnehmerzahl auf maximal 50 Personen begrenzt.
Die neuen Regeln
Zudem ist der Kreis Olpe aufgrund einer neuen Weisung des NRW-Gesundheitsministeriums verpflichtet, vom Land vorgegebene Schutzmaßnahmen anzuordnen. Landrat Frank Beckehoff hat deshalb am Dienstag eine „Allgemeinverfügung zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV 2“ erlassen. Ab sofort gelten folgende Regelungen:
  • In geschlossenen Räumen besteht bei Konzerten und Aufführungen sowie allen sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz.
  • Zuschauer von Sportveranstaltungen müssen auch am Sitz- oder Stehplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen mit Ausnahme von Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie von Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen, sind verboten.
  • Die Maskenpflicht besteht ab sofort auch für den Besuch von Kinos, nicht aber für den Besuch von Gottesdiensten.
Appell des Landrats
Frank Beckehoff: „Ich appelliere an alle, insbesondere auch an Veranstalter und Sportvereine, die Regelungen einzuhalten, um eine weitere Ausbreitung des Virus möglichst einzudämmen. Es ist jedoch zu befürchten, dass wir bei unverändertem Infektionsgeschehen in den kommenden Tagen auch den zweiten Schwellenwert von 50 erreichen. Dann sind wir gehalten, weitere Einschränkungen anzuordnen“, so der Landrat.

Vorgesehen ist dann beispielsweise, dass sich nur noch fünf Personen statt bisher zehn im öffentlichen Raum treffen dürfen. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass die Öffnungszeiten für gastronomische Betriebe eingeschränkt werden.
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