Corona-Regeln: Limit bei Familienfeiern erst ab Montag – keine Obergrenze bei Beerdigungen

7-Tage-Inzidenz auf 63,5 gestiegen


  • Kreis Olpe, 17.10.2020
  • Von Wolfgang Schneider
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Kreis Olpe. Wie angesichts der zahlreichen Neuinfektionen am Freitag zu erwarten war, ist der 7-Tage-Inzidenzwert im Kreis Olpe weiter gestiegen, Nach den am Samstagmorgen, 17. Oktober, veröffentlichen Werten des Robert-Koch-Instituts liegt er jetzt bei 63,5. Am Freitag hatte das RKI einen Wert von 54,5 ermittelt.


Die Kreisverwaltung Olpe veröffentlicht die tagesaktuellen Infektionszahlen jeweils spätnachmittags oder am frühen Abend. An Wochenenden werden allerdings samstags manchmal keine Zahlen veröffentlicht.
Aufhebung erst nach sieben Tagen
Das Land hat inzwischen die genauen Regelungen für Risikogebiete auf seiner Homepage veröffentlicht. Ab Grenzwert 50 gilt ab Samstag, 17. Oktober:
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
  • Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
  • Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen. Mit Rücksicht auf für dieses Wochenende geplante Feiern gilt diese Bestimmung erst ab Montag, 19. Oktober.
Die Einschränkungen dürfen übrigens erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tage-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten werden.
Klima des Misstrauens verhindern
Für das eigene Haus samt Garten oder die eigene Wohnung gelten die Regelungen nicht. Das Land verweist dabei auf den „hohen Grundrechtsschutz der Privatsphäre“. Man wolle, so Ministerpräsident Laschet, ein Klima des Misstrauens und des Anschwärzens von Nachbarn verhindern.

Die Landesregierung empfiehlt aber dringend, die Regeln auch im privaten Raum einzuhalten und Kontakte und private Feiern zu reduzieren.
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Weitere Änderungen in der aktualisierten Coronaschutzverordnung betreffen Beerdigungen sowie standesamtliche Trauungen. Bei Beerdigungen gilt auch bei erhöhten Inzidenzwerten aufgrund der besonderen Situation keine feste Personenobergrenze, dafür aber wieder generell eine Maskenpflicht.

Für nahe Angehörige gibt es bei Beerdigungen wie auch bei standesamtlichen Trauungen weiterhin eine Ausnahme von der Abstandspflicht.
Blick in die Nachbarkreise
Auch in den Nachbarkreisen sind die Inzidenzwerte angestiegen. Sie liegen allerdings noch deutlich unter dem Schwellenwert von 50 für Risikogebiete. Der Märkische und der Oberbegische Kreis stehen jedoch unmittelbar vor Erreichen der Vorwarnstufe von 35. Hier die RKI-Werte die 7-Tage-Inzidenz von Samtagmorgen, 17. Oktober (Donnerstag):

Kreis Olpe 63,5 (54,5)
Märkischer Kreis 34,9 (24,6)
Oberbergischer Kreis 34,6 (29,8)
Kreis Siegen-Wittgenstein 30,3 (24,2)
Hochsauerlandkreis 19,2 (10,4)
Kreis Altenkirchen 17,9 (14,0)
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