Corona-Pandemie: MdB Heider verteidigt umstrittenes Infektionsschutzgesetz

„Staat trifft hohe Sorgfaltspflicht“


Dr. Matthias Heider (CDU). von Büro Dr. Matthias Heider
Dr. Matthias Heider (CDU). © Büro Dr. Matthias Heider

Kreis Olpe/Berlin. Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Matthias Heider verteidigt die Reform des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag am Mittwoch, 18. November, verabschiedet hat. Heider schreibt in einer Presseerklärung unter anderem:


„Ich verstehe, dass viele Bürger sich um die Beachtung ihrer Grundrechte sorgen. Die große Mehrheit der Deutschen hat jedoch Verständnis für die Einschränkungen und nimmt Rücksicht. Angesichts der Corona-Pandemie trifft den Staat eine hohe Sorgfaltspflicht.

Wir haben als Parlament die Bindung der Behörden in Deutschland an das Gesetz für die Bekämpfung der Corona-Pandemie neu geregelt. Bürger können sicher sein, dass eine vorübergehende Einschränkung ihrer Grundrechte infolge der Corona-Lage durch das Gesetz ausreichend und ausdrücklich beschrieben ist.

17 konkrete Maßnahmen

Im Gesetz werden 17 konkrete Maßnahmen definiert, die während der Corona-Krise umgesetzt werden können, beispielsweise eine Maskenpflicht oder die Untersagung von Kultur- und Freizeitveranstaltungen. Welche Maßnahme wann und wo geeignet ist, wird vor Ort entschieden. Kontaktbeschränkungen erhalten so einen rechtssicheren Rahmen.

Darüber hinaus gilt, dass besonders grundrechtssensible Maßnahmen wie Versammlungsverbote oder Besuchsverbote in Pflegeheimen nur dann möglich sind, wenn die wirksame Infektionseindämmung trotz aller anderen Schutzvorkehrungen erheblich gefährdet wäre.

Frühwarnsystem

Zusätzlich kommt es bei den Schutzmaßnahmen darauf an, wie viele Infektionsfälle pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen aufgetreten sind. Bei diesen Werten handelt es sich um ein Frühwarnsystem, das helfen soll, die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitswesens weiter sicherzustellen.

Insgesamt steht das Gesetz also nicht für willkürliche Grundrechtseinschränkungen durch den Staat, sondern für klare rechtliche Verhältnisse, die den Spielraum für Regierungshandeln massiv verkleinern.“

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