Besuche in Caritas-Seniorenhäusern im Kreis Olpe möglich

Kurzfristige Organisationsherausforderung


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Kreis Olpe. Die von Minister Laumann angekündigten neuen und umfangreichen Verordnungen sind am Donnerstag, 7. Mai, um 12 Uhr bei der Caritas im Kreis Olpe eingetroffen. Der Caritasverband Olpe traf nun unter Berücksichtigung der umfangreichen und kurzfristigen Anforderungen an den Träger und die Besucher zahlreiche Regelungen getroffen:


In den Seniorenhäusern Haus Mutter Anna (Attendorn), Haus Habbecker Heide (Finnentrop), St. Franziskus Seniorenhaus (Elspe), Seniorenhaus Gerberweg (Olpe) sowie St. Josefsheim (Wenden) sind Besuche von Angehörigen ab Sonntag, 10. Mai, möglich. Das Seniorenhaus St. Liborius (Attendorn) wird seine Türen laut Verordnung ab 15. Mai wieder für vorangemeldete Besucher öffnen, da dann die letzten drei Bewohner wieder als von Corona genesen gelten.

In einem Zeitfenster von etwa vier bis fünf Stunden hat jeweils ein Angehöriger am Sonntag die Möglichkeit, sein Familienmitglied für maximal 30 Minuten zu besuchen. So haben möglichst viele Bewohner die Möglichkeit, den lang ersehnten Besuch empfangen. Zudem sollen wegen der Besuche die Angebote in Pflege und Betreuung nicht gekürzt werden.
Zusätzliches Personal
Die Organisation der Besuche mit Kontrollen und Maßnahmen wird mit zusätzlichem Personal, das sich zur Verfügung gestellt hat, umgesetzt. Insbesondere aufgrund der personellen Möglichkeiten in der Umsetzung der Besuche, aber auch wegen der räumlichen Beschränkungen, müssen die Zeiten für Besuche begrenzt werden.

Dazu werden jetzt Gemeinschaftsräume der Einrichtungen mit entsprechenden Schutzmaßnahmen ausgestattet, um hier die Besuche unter den verordneten Sicherheitsbedingungen umzusetzen. Besuche in Bewohnerzimmern können nur in definierten Ausnahmesituationen realisiert werden.
Hohe Erwartung der Betroffenen
„Durch die Ankündigung der Landesregierung zur ‚Aufhebung‘ des Besuchsverbotes für Sonntag ist eine hohe Erwartung erzeugt worden. Tatsächlich geht es um Lockerungen, denn Besuche können nur unter besonderen und hohen Auflagen entsprechend den Empfehlungen des RKI realisiert werden. Wir bitten schon jetzt um Verständnis, dass wir unter Umständen nicht alle für den Muttertag gewünschten Besuche umsetzen können“, so Vorstand Christoph Becker.

Dazu wurden bzw. werden die Angehörigen von den Einrichtungen vorinformiert mit der Anforderung, sich unbedingt vorab in der Einrichtung zu melden, um Besuchstermine abzustimmen. Die Besuche finden unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen statt.

Dazu gehören neben Registrierung und Einweisung unter anderem die Begleitung durch einen Mitarbeitenden, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Reinigung/Desinfektion der Hände, Messung der Körpertemperatur sowie das Ausfüllen eines Bestätigungsschreibens. Weiterhin gelten die allgemeinen Abstandsregelungen.
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