Ab sofort Corona-Schutzimpfung für weitere Beschäftigtengruppen möglich
Neuer NRW-Erlass
- Kreis Olpe, 19.02.2021
- Corona
Kreis Olpe. Durch einen neuen Erlass hat das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen den Kreis der impfberechtigten Personen erweitert. Ab sofort können sich neben den bereits bekannten Beschäftigtengruppen der höchsten Prioritätsstufe auch folgende Gruppen zur Impfung anmelden:
Regelmäßig in vollstationären Pflegeinrichtungen tätige(s):
- Betreuungsrichter sowie Rechtspfleger im Sinne von Betreuungsrechtspfleger
- Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste
- Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern
- Fußpfleger
- Friseure
- Seelsorger
Außerdem sind ab sofort folgende Gruppen impfberechtigt:
- Medizinprodukteberater bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen
- Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste
- Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, z.B. der Stoma- und Wundversorgung, wenn sie patientennah erbracht wird
- Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege
Die Vereinbarung eines Impftermins erfolgt über das Online-Anmeldeportal des Impfzentrums.
In diesem Zusammenhang erinnert das Impfzentrum noch einmal daran, dass Termine, die über das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. über die Telefonnummer 0800/11 61 17 02 vereinbart wurden, auch nur dort geändert werden können. Das Impfzentrum hat keinen Einfluss auf das System.