Ab sofort Corona-Schutzimpfung für weitere Beschäftigtengruppen möglich

Neuer NRW-Erlass


Außenansicht auf das Impfzentrum für den Kreis Olpe. von Kreis Olpe
Außenansicht auf das Impfzentrum für den Kreis Olpe. © Kreis Olpe

Kreis Olpe. Durch einen neuen Erlass hat das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen den Kreis der impfberechtigten Personen erweitert. Ab sofort können sich neben den bereits bekannten Beschäftigtengruppen der höchsten Prioritätsstufe auch folgende Gruppen zur Impfung anmelden:


Regelmäßig in vollstationären Pflegeinrichtungen tätige(s):

  • Betreuungsrichter sowie Rechtspfleger im Sinne von Betreuungsrechtspfleger
  • Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste
  • Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern
  • Fußpfleger
  • Friseure
  • Seelsorger


Außerdem sind ab sofort folgende Gruppen impfberechtigt:

  • Medizinprodukteberater bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen
  • Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste
  • Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, z.B. der Stoma- und Wundversorgung, wenn sie patientennah erbracht wird
  • Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege


Die Vereinbarung eines Impftermins erfolgt über das Online-Anmeldeportal des Impfzentrums.

In diesem Zusammenhang erinnert das Impfzentrum noch einmal daran, dass Termine, die über das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. über die Telefonnummer 0800/11 61 17 02 vereinbart wurden, auch nur dort geändert werden können. Das Impfzentrum hat keinen Einfluss auf das System.

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