Tod eines Schülers: Prozess beginnt am 18. April

14-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten


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Vertreter von Polizei und Staatsanwaltschaft informierten am 1. November 2018 über die Hintergründe des Tötungsdelikts. von Sven Prillwitz
Vertreter von Polizei und Staatsanwaltschaft informierten am 1. November 2018 über die Hintergründe des Tötungsdelikts. © Sven Prillwitz

Wenden/Siegen. Der Schüler, der im Oktober vergangenen Jahres einen 16-jährigen Klassenkameraden erwürgt haben soll, muss sich ab Mitte April vor Gericht verantworten. Das bestätigte die Pressesprecherin des Landgerichts Siegen, Julia Lingenhoff, am Donnerstag, 14. März, auf Nachfrage von LokalPlus.


Die Verhandlung gegen den zur Tatzeit 14-Jährigen beginnt am Donnerstag, 18. April, vor dem Jugendschwurgericht in Siegen. Verhandelt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Weitere nicht öffentliche Verhandlungstage sind für den 9., 14. und 18. Mai sowie den 6. Juni angesetzt. Das Urteil soll nach dem derzeitigen Terminplan am 11. Juni verkündet werden. 
Totschlag ist angeklagt
Verantworten muss sich der Jugendliche wegen Totschlags. Das bestätigte Staatsanwalt Rainer Hoppmann auf Nachfrage. Weitere Angaben zu Details der Anklageschrift wollte er mit Hinweis auf den Persönlichkeitsschutz des jungen Angeklagten nicht machen.

Der Fall des getöteten 16-Jährigen aus Rothemühle hatte im Herbst viel Aufsehen erregt und für eine große Anteilnahme in der Öffentlichkeit gesorgt. Der Jugendliche war am 30. Oktober vermisst gemeldet und einen Tag später in einem Waldstück nahe des Schulzentrums Wenden erwürgt aufgefunden worden.
Schnell im Visier der Ermittler
Ins Visier der Ermittler geriet damals schnell ein 14-jähriger Mitschüler, der sich bei seinen Aussagen in Widersprüche verwickelt hatte. Schließlich gab er in den Vernehmungen an, den 16-Jährigen getötet zu haben.

Nach Angaben des mutmaßlichen Täters hatte es zwischen den beiden Jugendlichen eine Beziehung gegeben, die der 16-Jährige beenden wollte. Das berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft seinerzeit während einer Pressekonferenz. Im Rahmen einer Aussprache zwischen den beiden Schülern soll die Lage dann eskaliert sein und es zu dem Tötungsdelikt gekommen sein.
Der 14-jährige Tatverdächtige aus dem Stadtgebiet Olpe kam am 1. November 2018 in Untersuchungshaft. Nach Auskunft von Staatsanwalt Rainer Hoppmann ist er wegen der Schwere der Tat immer noch in U-Haft. Hoppmann: "In solchen Fällen von Kapitaldelikten bedarf es keiner weiteren Haftgründe."
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