Üble Nachrede und sexuelle Belästigung beschäftigen Amtsgericht

Vermeintliches Opfer „schwänzt“ Verhandlung


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Das Amtsgericht Olpe. von Adam Fox
Das Amtsgericht Olpe. © Adam Fox

Olpe. Am Olper Amtsgericht sind am Montagvormittag, 10. Januar, zwei Verfahren unter Auflagen und Weisungen eingestellt worden. Üble Nachrede bzw. sexuelle Belästigung wurde den Angeklagten zur Last gelegt, die am Ende mit einer Geldstrafe davonkamen.


Wegen übler Nachrede musste sich eine 46-jährige Frau aus Olpe vor Gericht verantworten. Im Februar 2020 hatte sie in einem Werdohler Baumarkt Waren in Wert von 800 Euro eingekauft. Nur einen Tag später stornierte sie die Bestellung. Das Geld wurde ihr auch fristgerecht überwiesen.

Auf einer Internetplattform behauptete die Olperin jedoch im September 2020 Gegenteiliges und stellte das Unternehmen in einem schlechten Licht dar. In ihrer Rezension wurde die Firma als „dubios“ eingestuft. „Vorsicht Abzocke!“ und „Ein Stern ist zu viel“ seien ebenfalls in der Rezension vorgekommen.

Kinderhospiz profitiert

Richterin Stephanie Scheepers klärte die Angeklagte darüber auf, dass Beleidigungen auch gegen juristische Personen gelten. Verteidiger Tillmann Fischer sprach sich dafür aus, das Verfahren einzustellen. Amtsanwältin Maria Siebel teilte die Meinung des Verteidigers nur bedingt und sprach sich für eine Verfahrenseinstellung unter Auflagen ein.

Der Verteidiger willigte, nach kurzer Unterredung mit seiner Mandantin, in diesen Vorschlag ein. Gegen eine Zahlung wurde das Verfahren eingestellt. Die 46-Jährige verpflichtete sich, vier Monatsraten à 50 Euro an das Kinderhospiz Balthasar Olpe zu bezahlen.

Vermeintliches Opfer schwänzt Gerichtsverhandlung

Im zweiten Fall ging es um eine angebliche sexuelle Belästigung, die einem 30-jährigen Mann vorgeworfen worden. Nach Angaben des vermeintlichen Opfers, einer 17-jährigen Jugendlichen aus Olpe, soll er sie am ersten Weihnachtstag des Jahres 2020 an der Brust angefasst haben.

An jenem Tag kam der Angeklagte mit der 17-Jährigen und einem weiteren Mädchen in der Olper Innenstadt ins Gespräch. Diese hätten ihn nach Zigaretten gefragt. Im weiteren Verlauf des Gesprächs habe ihn die Heranwachsende nach seinem Handy gefragt, da sie ihm ein Lied abspielen wollte. Zu einer Aussage der angeblich belästigten 17-Jährigen kam es nicht, da sie nicht zum Gerichtstermin erschien.

Da beim Angeklagten - bis auf mehrfaches Schwarzfahren - keine weiteren Vorstrafen vorlagen, unterbreitete Richterin Scheepers dem Angeklagten dasn Angebot, das Verfahren gegen Geldzahlung einzustellen. Dieses nahm der 30-jährige an. In den kommenden sechs Monaten muss er nun jeweils 50 Euro an den Verein „Frauen helfen Frauen“ überweisen.

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