Auf der Ladefläche ihres Lkw befanden sich bereits geringe Mengen an Metall- und Elektroschrott. Bei der Kontrolle konnten die beiden 18 und 20 Jahre alten Fahrzeuginsassen aus Gelsenkirchen weder eine Genehmigung für das Einsammeln des Schrotts noch eine Reisegewerbekarte vorweisen. An ihrem Fahrzeug fehlte außerdem die erforderliche Kennzeichnung als Entsorgungsfahrzeug (A-Kennzeichnung).
Aus diesen Gründen untersagten die Beamten den jungen Männern das weitere Schrottsammeln und leiteten Bußgeldverfahren wegen der festgestellten Verstöße gegen gewerbe-, abfall- und verkehrsrechtliche Verstöße ein.
(LP)
Polizei zieht illegale Schrottsammler aus dem Verkehr

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