Bei der Inspektion seines Fahrzeugs entdeckten die Beamten neben mehreren mit Waren geladenen Paletten vier verdächtige Fässer. Eine Beschriftung fehlte gänzlich, sodass zunächst keine Rückschlüsse auf den Inhalt gezogen werden konnten. Erst die Überprüfung der Beförderungspapiere führte zu Tage, dass es sich um ein kennzeichnungspflichtiges umweltgefährdendes Gefahrgut handelte.
Da auch der 45-jährige Fahrer spontan nicht angeben konnte, was er beförderte, wären im Falle eines Unfalls Rettungskräfte und die Umwelt einer laut Polizei „unkalkulierbaren Gefahr“ ausgesetzt gewesen. Den Fahrer und den für den Transport des Gefahrenguts verantwortlichen Verpacker erwarten nun empfindliche Bußgelder in Höhe von mehreren hundert Euro.
(LP)
Polizei hält Gefahrguttransporter ohne Kennzeichnung an

Symbolfoto: Nils Dinkel