Fahrzeugführer fällt zweimal alkoholisiert auf der L 539 auf


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 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Olpe. Ein alkoholisierter Fahrzeugführer ist der Polizei am Donnerstag, 4. Juli, gleich zwei Mal auf der L 539 ins Netz gegangen. Der 46-Jährige kam bei der zweiten Kontrolle auf einen Wert von mehr als drei Promille. Die Beamten stellten nicht nur den Führerschein des Mannes sicher.


Am Donnerstagmittag hatte ein Zeuge der Polizei gegen 11.55 Uhr eine verdächtige Beobachtung gemeldet. Hiernach befand er sich mit seinem Pkw seit Attendorn-Ennest auf der L 539 in Richtung Olpe hinter einem VW Golf, dessen Fahrer in Schlangenlinien und auffallend langsam unterwegs war. Mehrfach stoppte er an Einmündungen bei Grünlicht vor der dortigen Ampelanlage und wechselte ohne erkennbaren Grund die Fahrspuren.

Schließlich fuhr er im weiteren Verlauf auf einen Parkplatz an der L 512 in Höhe Hanemicke. Dort wurde der 46-jährige Fahrzeugführer von einer inzwischen herangeführten Streife angetroffen und kontrolliert. Die Beamten stellten fest, dass der 46-Jährige deutlich unter Alkoholeinfluss stand.

Ein vor Ort durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von über zwei Promille Blutalkohol. Daraufhin folgten eine Blutprobe, die Sicherstellung des polnischen Führerscheins und ein Verbot der Weiterfahrt.
Fahrer baut Unfall
Gegen 22.20 Uhr wurden Anwohner in Eichhagen durch einen lauten Knall auf einen VW Golf aufmerksam. Der Fahrzeugführer war in der Eichhagener Straße nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Als die Zeugen aus dem Haus kamen um ggf. Erste Hilfe zu leisten, setzte der Fahrer zurück, fuhr wieder nach vorn und kollidierte nunmehr mit einem Findling. Die Polizei wurde informiert und eine Streife stellte fest, dass es sich bei dem Unfallverursacher erneut um den 46-Jährigen handelte.

Im Fahrzeug befanden sich diverse leere und teilgeleerte Flaschen mit hochprozentigen Alkoholika. Der obligatorische Alkotest ergab nunmehr einen Wert von deutlich über drei Promille Blutalkohol. Wieder wurde eine Blutprobe fällig, der Führerschein befand sich bereits in Verwahrung und zur Verhinderung weiterer Straftaten stellten die Beamten den Fahrzeugschlüssel sicher. Fremdschaden entstand bei dem Unfall nicht.
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