Fahranfängerin verursacht Alleinunfall unter Alkoholeinfluss


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Olpe. Eine 18-jährige Fahranfängerin hat am Mittwochabend, 16. Januar, einen Alleinunfall in Olpe verursacht. Sie hatte Alkohol getrunken. Die Polizei stellte den Führerschein sicher.


Die Frau war gegen 20.35 Uhr mit einem von ihr geführten Pkw auf der Straße „Zur Jahnhütte“ in Richtung Günsen unterweg gewesen, als sie in einer scharfen Rechtskurve nach links von der Fahrbahn abkam und gegen die Leitplanke stieß. Die Leitplanke war auf einer Länge von rund 12 Metern beschädigt, das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit. Da die Fahranfängerin auf die Polizisten einen schläfrigen Eindruck machte und sie einen leichten Alkoholgeruch wahrnahmen, führten sie einen Alkoholtest durch.

Demnach war sie leicht alkoholisiert. Da sie angab, dass sie vermutlich zu schnell gefahren sei, könnten der Alkoholgenuss in Kombination mit erhöhter Geschwindigkeit mögliche Unfallursachen sein. Zudem konnten die Polizisten vor Ort nicht ausschließen, dass die Frau durch die Nutzung ihres Handys abgelenkt wurde. Auf der Polizeiwache wurde ihr eine Blutprobe entnommen und ihr Führerschein sichergestellt. Es entstand ein Sachschaden in vierstelliger Höhe.
Für Fahranfänger und Heranwachsende gilt die Null-Promille-Grenze
Für Fahranfänger in der Probezeit und Heranwachsende unter 21 Jahren gilt die sogenannte Null-Promille-Grenze. Bis dahin dürfen sie auch bei geringem Alkoholkonsum kein Fahrzeug führen. Ein Verstoß dagegen hat eine eventuelle Verlängerung der Probezeit sowie ein Aufbauseminar zur Folge. Auch ein Bußgeld, einen oder mehrere Punkte (je nach gemessenen Promillegehalt) in Flensburg und sogar der Entzug der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.
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