E-Longboard-Fahrer verstoßen gegen Pflichtversicherungsgesetz


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Olpe. Polizeibeamte haben am Freitag, 3. Juli, drei E-Longboard-Fahrer in Olpe kontrolliert. Die elektronisch betriebenen Fahrzeuge sind im öffentlichen Verkehrsraum nicht zugelassen.


Zeugen hatten gegen 16.30 Uhr im Bereich des Vorstaubeckens des Biggesees drei Männer beobachtet, die sehr schnell mit sogenannten Longboards (eine Art Skateboard) in Richtung Olpe auf einem Wirtschaftsweg unterwegs waren. Sie fuhren teils auf dem Gehweg, teils auf der Fahrbahn. Die Boards waren augenscheinlich motorisiert.

Bei einer Kontrolle durch eingesetzte Beamte stellte sich heraus, dass die E-Board circa 20 bis 25 Stundenkilometer fahren können. Derzeit ist ein Fahren mit E-Longboards im öffentlichen Verkehrsraum jedoch nicht erlaubt, da diese nicht die Voraussetzung an eine Zulassung erfüllen. Daher gibt es auch daher keine Kfz-Versicherung hierfür. Die Beamten schrieben eine Anzeige und untersagten die weitere Nutzung.
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