E-Longboard-Fahrer verstoßen gegen Pflichtversicherungsgesetz
- Olpe, 06.07.2020
Olpe. Polizeibeamte haben am Freitag, 3. Juli, drei E-Longboard-Fahrer in Olpe kontrolliert. Die elektronisch betriebenen Fahrzeuge sind im öffentlichen Verkehrsraum nicht zugelassen.
Bei einer Kontrolle durch eingesetzte Beamte stellte sich heraus, dass die E-Board circa 20 bis 25 Stundenkilometer fahren können. Derzeit ist ein Fahren mit E-Longboards im öffentlichen Verkehrsraum jedoch nicht erlaubt, da diese nicht die Voraussetzung an eine Zulassung erfüllen. Daher gibt es auch daher keine Kfz-Versicherung hierfür. Die Beamten schrieben eine Anzeige und untersagten die weitere Nutzung.