Drogen verkauft und bezahlte Waren nicht verschickt - Bewährungsstrafe

Olper schon mehrfach strafrechtlich aufgefallen


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Das Amtsgericht Olpe. von Adam Fox
Das Amtsgericht Olpe. © Adam Fox

Olpe. Wegen des Erwerbs, Besitzes und Handels mit Drogen sowie wegen Betrugs ist ein 24-jähriger Olper am Freitag, 1. Oktober, vom Schöffengeericht Olpe zu 15 Monaten auf Bewährung und 80 Sozialstunden verurteilt worden. 17 Mal hat der junge Mann Marihuana an den Mann oder die Frau gebracht. Zusätzlich hatte er auf dem Portal ebay Kleinanzeigen Waren angeboten, die er dem Käufer dann nicht lieferte.


Im Jahr 2019 hatte der damals 22-jährige an drei „Kunden“ insgesamt 17 Mal Marihuana verkauft, davon allein elf Mal an einen “Kunden“. In der Verhandlung wurde deutlich, dass der Olper in der Vergangenheit schon mehrfach straffällig geworden ist. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Diebstahl, versuchte Brandstiftung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz stehen im Führungszeugnis des jungen Mannes.

Schalter umgelegt

Verteidiger Tomczak stellte fest: „Ihm ist damals das Leben ein wenig entglitten.“ Die Lebenslage seines Mandaten habe sich jedoch verbessert: „Er konsumiert keine Drogen mehr und hat selbstständig einen Beruf gefunden.“ Ebenfalls sei er in psychotherapeutischer Behandlung, in die sich der 24-Jährige selbst eingewiesen habe.

Der Bewährungsverlauf sei in der Vergangenheit chaotisch verlaufen. Doch irgendwann müsse der junge Mann einen Schalter umgelegt haben, sagte Bewährungshelfer Martin Helm. Helm attestierte dem Olper eine positive Prognose und meinte, er habe sich stabilisiert. Helm: „Er befindet sich auf einem soliden Weg.“ Er wie wie auch Verteidiger Marcel Tomczak sprachen sich für eine Bewährungsstrafe aus.

Waren erreichten Käufer nie

Auch ein Betrug war Thema der Verhandlung. Im November 2020 hatte der Angeklagte bei ebay Kleinanzeigen eine Spielkonsole sowie einen E-Roller angeboten. Ein Kaufinteressent aus Lüdenscheid meldete sich daraufhin. Für beide Artikel vereinbarte man einen Preis von 400 Euro. Diesen Betrag überwies der Lüdenscheider. Als er die Sachen persönlich abholen wollte, gab der Verkäufer an, nicht zu Hause zu sein. Schließlich einigte man sich darauf, dass die Ware per Paketdienst geschickt wird, doch der Verkäufer schickte die bezahlte Waren nie ab.

Betrüger aus der Reserve gelockt

Wenige Tage später stellte der 24-Jährige ein Steckschlüssel-Set online. Der Mann aus Lüdenscheid beauftragte seine Schwester, sich für ihn danach zu erkundigen und einen Termin auszumachen. In Drolshagen trafen sich dann alle auf einem Parkplatz. Unter dem Vorwand, Geld zu holen verständigte der Mann aus Lüdenscheid die Polizei.

Richter Richard Sondermann stellte fest, dass es dem „Bewährungsversager“ nie darum gegangen sei, ernsthaft die Ware anzubieten. Es liege hier klar ein Betrug und eine bewusste Täuschung des Käufers vor. Das Geld hat der Verkäufer dem Käufer übrigens kurz vor der Gerichtsverhandlung zurückerstattet.

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