17-jähriger Radfahrer war betrunken unterwegs
- Olpe, 10.06.2019
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Führen eines Fahrrades unter Alkoholeinfluss unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur strafbar, sondern darüber hinaus auch überaus gefährlich sein kann. Daher sollte für betrunkene Fahrradfahrer der Spruch gelten: „Wer sein Fahrrad liebt, der schiebt!“