Zeuge bringt verbotene Waffe mit zum Amtsgericht nach Grevenbrück
- Lennestadt, 05.07.2019
Bei der Eingangskontrolle hatte er ein mitgeführtes Einhandmesser in die Kontrollschublade gelegt. Einhandmesser mit feststellbarer Klinge sind jedoch nach dem Waffengesetz verboten. Der Justizbeamte stellte das Messer sicher. Der Zeuge muss nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.