Staatsanwaltschaft verliest Mordanklage gegen Grevenbrücker Familienvater

Prozessauftakt


  • Lennestadt, 10.11.2020
  • Blaulicht
  • Von Nils Dinkel
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Das Landgericht in Siegen. von LG Siegen/Justiz NRW
Das Landgericht in Siegen. © LG Siegen/Justiz NRW

Siegen/Grevenbrück. Der Prozess gegen den 34-jährigen Amine A. - der sich selbst bei seiner Ankunft in Deutschland vor Jahren den Namen Mohammed D. gab - aus Grevenbrück ist am Dienstag, 10. November, am Landgericht in Siegen gestartet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem gebürtigen Marokkaner vor, am 3. Mai seinen drei Jahre alten Sohn getötet zu haben.


Unter dem Vorsitz von Richterin Elfriede Dreisbach wurde der Prozess kurz nach 14 Uhr eröffnet.


Begleitet von zwei Justizbeamten betrat Amine A. den Gerichtssaal und nahm auf der Anklagebank neben seiner Verteidigerin Ruth Köster Platz. Der 34-Jährige stützte sich mit zwei Krücken, mutmaßlich eine Folge von den Ereignissen am 3. Mai. Ansonsten wirkte der Angeklagte gefasst und locker.


Aus der Anklageschrift, die Staatsanwalt Rainer Hoppmann verlas, ging hervor, dass Amine A. seinen Sohn am Tattag gegen 11.30 Uhr zunächst bei der Mutter in Attendorn abholte. Die Beziehung des Paares soll, so Hoppmann, im Oktober 2019 beendet worden sein, weil der Angeklagte gegenüber der Mutter gewalttätig geworden war.

Bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt 

In seiner Wohnung in Grevenbrück habe der Mann seinen Jungen zunächst bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, ihn auf eine Matratze gelegt und diese in Brand gesetzt. Hierbei habe Amine A. in Tötungsabsicht gehandelt. „Der Junge ist so schwer verbrannt, dass er verstarb“, so Hoppmann.


Anschließend sei der Vater des Jungen in suizidaler Absicht aus dem Fenster gesprungen. Hierbei habe sich Amine A. so schwer verletzt, dass er in ein künstliches Koma versetzt wurde.

Feuerwehr verhindert größeren Brand

Der Staatsanwalt sagte, dass man in der Wohnung ein Schriftstück gefunden habe, worauf gestanden haben soll: „Ich wollte in Deutschland sterben. Am liebsten mit meinem Sohn.“ Die Feuerwehr habe durch ihr beherztes Eingreifen die Ausbreitung auf eine weitere, ebenfalls bewohnte Wohnung im Haus verhindern können.

Die Tat ereignete sich im Mai in diesem Wohnhaus in Grevenbrück.  von Nils Dinkel
Die Tat ereignete sich im Mai in diesem Wohnhaus in Grevenbrück. © Nils Dinkel

Amine A. gab an, dass er den anwesenden Dolmetscher nicht benötige. Zudem signalisierte er in gebrochenem Deutsch, die Tat nicht bestreiten, sich aber erklären zu wollen.


Die Nebenklage vertritt Marie-Theres Hanfland-Ullrich. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 20. November angesetzt.

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