Meggener Dönerverkäufer erhält zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe

Urteil


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 von Symbol LokalPlus
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Hagen/Meggen. Ein ehemaliger Dönerverkäufer aus Meggen ist am Donnerstag, 12. Dezember, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Hagen, das gegen eine Reihe Dönerverkäufer vorgeht, die durch den Schwarzeinkauf von Dönerfleisch Gelder am Finanzamt vorbeischmuggelten, setzte die Strafe zur Bewährung aus.


Beim Hauptverhandlungstermin im November hatte die große Wirtschaftskammer dem 47 Jahre alten Angeklagten aus Meggen einen „Deal“ angeboten. Bei der Beschaffung der Summe von 20.000 Euro war eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt worden.

Diese Auflage erfüllte der Beschuldigte. 10.000 Euro habe er aus dem Irak beschaffen müssen, wie das Landgericht Hagen auf LokalPlus-Nachfrage mitteilte.
Angeklagter bis dato nicht vorbestraft
Der Angeklagte hatte zwischen 2009 und Mitte 2014 Steuern in Höhe von 360.000 Euro am Fiskus vorbei geschleust. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger zeigte er sich vollumfänglich geständig und ließ sich auf das Angebot ein. Zur Beschaffung der Summe hatte er um eine Fristverlängerung gebeten, der stattgegeben wurde.

Der Angeklagte war bis dato nicht vorbestraft. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Hätte der Angeklagte sich nicht kooperativ gezeigt, hätte ihm nach Gesetzeslage eine langjährige Haftstrafe gedroht.
Hintergrund
Im Ursprungsverfahren 2016 und 2017 hatte das das Landgericht Hagen zwei Verantwortliche eines Hagener Unternehmens aufgrund von „Schwarzlieferungen“ von Dönerfleisch zu rechtskräftigen, mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Als einen der Abnehmer ermittelte die Staatsanwaltschaft unter anderem den ehemaligen Imbiss-Betreiber mit Sitz in Meggen.

Die Justiz geht nach und nach gegen die Käufer vor. Es war der insgesamt zehnte „Dönerprozess“. Aufgrund der Beteiligung des Hagener Unternehmens wurde der Fall nicht vor dem Siegener Landgericht verhandelt.
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