Lennestädter missbraucht 13-jährige Stieftochter: Zwei Jahre Gefängnis

Misstrauische Mutter deckt Taten auf


  • Kreis Olpe, 14.01.2022
  • Blaulicht
  • Von Kerstin Sauer
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Im Olper Amtsgericht ist am Freitag, 14. Januar, ein 43-jähriger Lennestädter wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter verurteilt worden.
Im Olper Amtsgericht ist am Freitag, 14. Januar, ein 43-jähriger Lennestädter wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter verurteilt worden.

Olpe/Lennestadt. Ein 43-jähriger Lennestädter ist am Freitag, 14. Januar, vor dem Amtsgericht in Olpe zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine zum Tatzeitpunkt 13-jährige Stieftochter sexuell missbraucht hat.


Zur Verhandlung standen drei Taten: Drei Mal, so hieß es in der Anklageschrift, soll der 43-jährige Lennestädter seine Stieftochter, die seine Frau mit in die Ehe gebracht hatte, angefasst haben, und zwar in einem Zeitraum von rund vier Wochen Anfang des Jahres 2021. Das Mädchen war damals gerade 13 geworden.

Alle Taten sollten sich in der Wohnung der Familie ereignet haben, als die Mutter arbeiten war. Zwei Mal soll der Mann im Brustbereich, sowohl über als auch unter dem Pullover, zugepackt haben. Beim dritten Mal soll er seine Hand in die Hose des Mädchens geschoben und sie im Vaginalbereich angefasst haben.

14-Jährige musste aussagen

Deutete bei Verhandlungsbeginn alles darauf hin, dass der heute 14-Jährigen die Aussage im Gerichtssaal erspart bleiben könnte, erfüllte sich diese Hoffnung nicht: Christian Sasse, Anwalt des Angeklagten, regte ein Rechtsgespräch mit Richter, Schöffen, Staatsanwaltschaft und Nebenklage an mit dem Ziel, eine Verständigung zu erzielen. Dann wäre eine Aussage des Mädchens unnötig gewesen.

Zum ersten Mal wurde die Öffentlichkeit aus dem Saal geschickt – viele weitere Male sollten folgen. Nach einer halben Stunde das Ergebnis: Es konnte keine Verständigung erzielt werden. Das Mädchen musste aussagen. Konnte aber vorerst nicht: Zu groß war die Angst, den Gerichtssaal zu betreten und dem Angeklagten gegenüber zu stehen. Daher äußerte sich zuerst ihre Mutter zu der Tat.

Mutter bemerkt Verhaltensänderungen

Sie habe Ende 2020 Verhaltensänderungen bei ihrem Mann bemerkt, sagte die 34-Jährige aus: Sei das Verhältnis zwischen ihrer Tochter und dem Ehemann sonst immer schwierig gewesen, so habe er dem Mädchen plötzlich Geschenke gemacht und wollte sie überall hin mitnehmen. Äußerungen wie: „Sie ist kein Kind mehr, sondern eine junge Frau“ und der Hinweis, sie solle mit dem Mädchen zum Frauenarzt gehen, damit ihr die Pille verschrieben werde, machten die Mutter immer misstrauischer.

Während die Tochter den Fragen ihrer Mutter auswich, erhärtete sich der Verdacht der Mutter immer mehr. Bis sie ihren Mann direkt ansprach: „Hast du meine Tochter angepackt?“

„Das war doch nur zwei Mal“

Die Situation eskalierte, das Ehepaar geriet in Streit, bis der Mann seine Frau irgendwann anflehte, ihm noch eine Chance zu geben: „Das war doch nur zwei Mal. Ich mache auch eine Therapie.“ Geistesgegenwärtig ließ die 34-Jährige ihren Ehemann ein Geständnis unterschreiben – und warf ihn dann aus der gemeinsamen Wohnung.

Erst nach und nach erfuhr die Mutter, was genau zwischen dem Ehemann und der Tochter vorgefallen war. Alles gab sie vor Gericht zu Protokoll – und nach ihr hatte auch die 14-jährige Tochter den Mut, unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen den Stiefvater auszusagen.

Vier Zeugen

Die Aussagen von vier Zeugen – Freunde der Tochter, eine Freundin der Mutter und ein Arbeitskollege des Angeklagten – untermauerten den Tatverdacht. So hatte er im Gespräch mit dem Arbeitskollegen – betrunken unter Tränen – berichtet, seine Stieftochter angefasst zu haben. Die Kurze sei immer so um ihn herumgelaufen, gab er als Entschuldigung an.

Bevor das Schöffengericht sich zur Beratung zurückzog, räumte Anwalt Christian Sasse im Auftrag seines Mandanten ein, dass dieser das Mädchen drei Mal angefasst habe. Allerdings ohne Gewalt. Seine Taten bedauere er „aufs Heftigste“.

Seine Entschuldigung und sein Teilgeständnis nahmen Richter Richard Sondermann und die Schöffen mit in die Urteilsberatung. Das Ergebnis verkündete er am Nachmittag: Wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen in drei Fällen und mit Blick auf zahlreiche Vorstrafen des Angeklagten wurde er zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

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