Staatsanwaltschaft fordert viereinhalbjährige Haftstrafe für Kirchhundemer

Anklage wegen Kinderpornografie


  • Kirchhundem, 13.01.2021
  • Blaulicht
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Das Landgericht in Siegen. von Nils Dinkel
Das Landgericht in Siegen. © Nils Dinkel

Kirchhundem/Siegen. Ein Mann aus Kirchhundem verantwortet sich derzeit vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Siegen. Dem 39-Jährigen wird vorgeworfen, kinderpornografische Fotos und Videos veröffentlicht und besessen zu haben. Am Mittwoch, 13. Januar, standen die Plädoyers an. Der Angeklagte muss sich wohl auf eine längere Haftstrafe einstellen.


Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Verteidiger Thomas Trapp plädierte für eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung sahen die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als nicht gegeben.

Die Polizei hatte bei Durchsuchungen im Sommer 2020 mehr als 7.000 verschiedene kinderpornografische Fotos und Videos auf zwei USB-Sticks sowie einem Laptop gefunden. Seit 30. Juni 2020 befindet sich der einschlägig vorbestrafte Angeklagte in Untersuchungshaft. Aufgabe der Kammer um die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach war es beim Fortsetzungstermin am Mittwoch, 13. Januar, die Asservate in gedruckter Form zu sichten.

Abgleich mit BKA-Daten

Mehrere gefüllte Aktenordner landeten auf dem Richterpult. Während dieses zeitintensiven Teils des Prozesses saß der 39-jährige Angeklagte meist mit gesenktem Blick auf der Anklagebank.

Ein Polizist sagte am Mittwoch aus, dass sich auf den Datenträgern auch gelöschte Dateien befunden hätten, die man wiederhergestellt habe. Bei der Sicherung habe man darauf geachtet, dass die Datenträger von der polizeilichen Auswertung unberührt blieben. Ein Abgleich mit anderen Datenbanken, wie etwa der des BKA, sei zudem erfolgt.

Gutachter diagnostiziert Persönlichkeitsstörung

Ein Gutachter stellte bei dem Angeklagten eine sehr schwer ausgeprägte, narzisstische Persönlichkeitsstörung sowie pädophile Triebe fest. Sein sexueller Schwerpunktm liege auf 10- bis 16-jähriger Mädchen. Mit Blick auf eine vielleicht drohende Sicherungsverwahrung habe der Angeklagte dem Gutachter gegenüber geäußert, dass er ganz froh sei, erwischt worden zu sein.

Seine pädophilen Triebe leugnete der Angeklagte nicht. „Ich will das nicht klein reden und bagatellisieren. Die pädophile Neigung ist da“, so der Kirchhundemer. Er hob hervor, dass er damit sein Leben lang leben müsse. Außerdem gab er an, sich an die Führungsauflagen gehalten und von Kindern und Einrichtungen mit Kindern ferngehalten zu haben. Diese Vorschriften waren ihm 2014 nach Verbüßung seiner ersten Haftstrafe auferlegt worden.

Er sagte, er habe seitdem keine Kontakte zu Kindern mehr gehabt. Beim Anschauen kinderpornografischer Fotos und Videos falle es ihm aber schwer, das Opfer dahinter zu sehen. Mit dem Wegfall sozialer Kontakte in der Corona-Pandemie sei seine Neigung wieder ausgebrochen. Zuvor, als er sich in einer kurzen Beziehung befand, sei es besser gewesen.

Angeklagter geständig

Beim Prozessauftakt hatte sich der wegen sexuellen Missbrauchs vorbestrafte Angeklagte geständig gezeigt. Nach Verbüßung verschiedener Haftstrafen war er seit Anfang 2019 wieder auf freiem Fuß. Das Urteil der 1. Großen Strafkammer wird am Montag, 18. Januar, erwartet.

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