Versicherungsschutz erloschen: Pkw-Fahrer müssen Autos stehen lassen


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Heggen. Am Mittwochmittag, 11. Januar, fielen Polizeibeamten in Heggen zwei Fahrzeuge auf, die jeweils ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs waren. Das Kuriose daran: Der erste aus dem Verkehr gezogene Fahrer bat einen Bekannten, ihn abzuholen. Der musste den Wagen dann ebenfalls stehen lassen.


Zuerst kam der Polizeistreife ein Pkw auf der Attendorner Straße in Heggen entgegen, von dem den Beamten bekannt war, dass für das Fahrzeug laut Mitteilung des Straßenverkehrsamtes seit Oktober vergangenen Jahres kein Versicherungsschutz mehr bestand. Die Polizisten hielten den 25-jährigen Autofahrer an, entstempelten seine Kennzeichen und zogen den Fahrzeugschein ein. Sie untersagten dem Fahrzeugführer an Ort und Stelle die Weiterfahrt. Er wiederum verständigte einen Bekannten, der ihn am Kontrollort abholen sollte.

Sein 23-jähriger Bekannter aus Finnentrop erschien auch kurze Zeit später vor Ort. Beim Eintreffen staunten die Polizeibeamten nicht schlecht: Denn auch von dem Pkw des 23-Jährigen war ihnen bekannt, dass für diesen Wagen ebenfalls keine Haftpflichtversicherung bestand. So ereilte ihn auch dasselbe Schicksal wie zuvor seinem 25-jährigen Bekannten: Entstempelung des Kennzeichens, Einziehung des Fahrzeugscheins und Untersagung der Weiterfahrt. Nun konnten beide Fahrzeugführer auf eine Abholgelegenheit warten. Wie sie sich schließlich vom Kontrollort entfernten, ist der Polizei nicht bekannt. 
Fahrer bestreiten Vorwurf
Am gleichen Tag jedoch meldeten sich nachträglich die Fahrzeughalter der beiden aus dem Verkehr gezogenen Pkw bei den einschreitenden Beamten. Sie beteuerten, dass Versicherungsschutz für die beiden Pkw bestehen würde. Einen Nachweis konnten sie am Mittwoch jedoch nicht liefern. Daher dauern die Ermittlungen zu den Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz derzeit noch an.
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