Polizei stoppt Mofafahrer ohne Versicherungskennzeichen
Beamte weisen auf Erneuerung der Nummernschilder hin
- Finnentrop, 06.03.2017
Finnentrop/Altenhundem. Der Polizei sind am Samstag, 4. März, gleich vier Mofa- bzw. Rollerfahrer aufgefallen, deren Versicherungskennzeichen abgelaufen waren. Die Polizei weist deshalb auf die Erneuerung des Versicherungskennzeichens hin.
Gegen die vier Zweiradfahrer wurden Strafverfahren wegen der Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Denn sonst mache man sich eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz strafbar. Als Folge ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr möglich. Darüber hinaus wären die Fahrzeugführer im Falle eines Unfalls nicht versichert und müssten einen entstandenen Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
Das Kennzeichen ist für maximal ein Jahr gültig und mit dem Stichtag am 1. März zu erneuern. Die Schriftfarbe auf den Kennzeichen wechselt von Jahr zu Jahr. Daher fallen der Polizei Verstöße gegen die Versicherungspflicht auch schnell auf. Die neuen, seit 1. März gültigen Nummernschilder sind schwarz und lösen die bis dato gültigen grünen Kennzeichen ab.