Polizei stoppt Mofafahrer ohne Versicherungskennzeichen

Beamte weisen auf Erneuerung der Nummernschilder hin


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Finnentrop/Altenhundem. Der Polizei sind am Samstag, 4. März, gleich vier Mofa- bzw. Rollerfahrer aufgefallen, deren Versicherungskennzeichen abgelaufen waren. Die Polizei weist deshalb auf die Erneuerung des Versicherungskennzeichens hin.


Ein Fahrer eines Kleinkraftrads wurde auf der Hundemstraße in Altenhundem angehalten, ein Rollerfahrer an der Kilianstraße in Rönkhausen und gleich zwei Rollerfahrer auf der Hauptstraße in Heggen. Alle hatten ihre Fahrzeuge noch nicht mit den neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet.

Gegen die vier Zweiradfahrer wurden Strafverfahren wegen der Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Ablauf am 28. Februar
Die Polizei nimmt diese Fälle zum Anlass, Zweiradfahrer auf das Ablaufen ihres Versicherungsschutzes zum 28. Februar hinzuweisen. Wer sich noch kein neues Versicherungskennzeichen besorgt hat, sollte dies umgehend tun, heißt es von Seiten der Polizei. 

Denn sonst mache man sich eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz strafbar. Als Folge ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr möglich. Darüber hinaus wären die Fahrzeugführer im Falle eines Unfalls nicht versichert und müssten einen entstandenen Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
Versicherungskennzeichen ist Pflicht
Ein Versicherungskennzeichen als Nachweis für eine gültige Haftpflichtversicherung ist für jeden Halter eines Mofas, Mopeds oder Rollers Pflicht, wenn diese ein Motorvolumen von maximal 50 Kubikzentimeter besitzen und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometer nicht überschreiten.

Das Kennzeichen ist für maximal ein Jahr gültig und mit dem Stichtag am 1. März zu erneuern. Die Schriftfarbe auf den Kennzeichen wechselt von Jahr zu Jahr. Daher fallen der Polizei Verstöße gegen die Versicherungspflicht auch schnell auf. Die neuen, seit 1. März gültigen Nummernschilder sind schwarz und lösen die bis dato gültigen grünen Kennzeichen ab.
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