Angebliche Messerstecherei war frei erfunden
18-jähriger Lenhauser missbrauchte Notruf
- Finnentrop, 05.08.2019
Lenhausen. Eine angebliche gefährliche Körperverletzung mit einem Messer wurde der Leitstelle am frühen Samstagmorgen gegen 2.40 Uhr aus Lenhausen gemeldet. Als die Rettungskräfte und die Polizei vor Ort eintrafen, stellte sich heraus, dass es sich nicht um eine Körperverletzung, sondern um einen Missbrauch von Notrufen handelte.
Sieben Minuten später erfolgte ein zweiter Anruf von derselben Nummer bei der Rettungsleitstelle und der Anrufer berichtete, dass alles in Ordnung sei. Die zwischenzeitlich verständigten Rettungskräfte und drei Streifenwagen suchten den angeblichen Tatort auf.
Aus gegebenen Anlass weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass der Missbrauch von Notrufen eine Straftat darstellt, die mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden kann. Außerdem können auf Beschuldigte zivilrechtliche Forderungen wegen der Einsatzkosten zukommen. Zudem ist der missbräuchliche Anruf kein Kavaliersdelikt, da Rettungsdienst und/oder Polizei durch solche Fälle blockiert werden und in dieser Zeit bei wirklichen Notfällen nicht zur Verfügung stehen.
Trotzdem gilt: Wer sich oder andere in Not sieht, wer die Polizei vor Ort benötigt, etwas Verdächtiges beobachtet oder sich in einer vermeintlichen Gefahrensituation sieht, sollte sich nicht scheuen, den Notruf 110 zu wählen.