Aggressiver Hund beißt 65-Jährige

Angreifer verletzt auch den Jagdhund der Frau


Die 65-Jährige musste ihre Bissverletzung ambulant behandeln lassen. von Symbol © Minerva Studio / lia
Die 65-Jährige musste ihre Bissverletzung ambulant behandeln lassen. © Symbol © Minerva Studio / lia

Eine 65 Jahre alte Frau ist am Montagnachmittag, 25. Juli, im Waldgebiet „In der Ostert“ in Drolshagen von einem Hund gebissen worden. Das aggressive Tier hatte zuvor den Jagdhund der 65-Jährigen angegriffen und schwer verletzt.


Gegen 15 Uhr war die Frau mit ihrem angeleinten Hund in den Waldgebiet unterwegs, als vier größere und ein kleinerer Hund freilaufend auf sie zukamen. Eines der Tiere wurde nach Angaben der Polizei sofort aggressiv und biss dem Jagdhund unvermittelt in den Hals. Als die Hundehalterin versuchte, den Angreifer abzuwehren, biss ihr dieser in den Oberschenkel. Erst danach näherte sich eine Frau, die die Hunde offenbar frei hatte laufen lassen. Diese verweigerte zunächst auf Aufforderung ihre Personalien und entfernte sich mit ihrer Begleiterin, die zwei angeleinte und an dem Vorfall unbeteiligte Hunde dabei hatte. Die Geschädigte suchte zusammen mit ihrem Mann nach der Frau, die die Hunde frei hatte laufen lassen. Bei einem erneuten Zusammentreffen waren die Hunde inzwischen angeleint. Nachdem sie sich zunächst erneut geweigert hatte, nannte die Unbekannte laut Polizei widerwillig ihren Namen und ihre Anschrift.
Angefallener Hund schwerer verletzt als erwartet
Die geschädigte 65-Jährige musste ihre Verletzung ambulant behandeln lassen. Ihr Jagdhund wurde bei dem Angriff schwerer verletzt als zunächst erwartet und befindet sich weiterhin in tierärztlicher Behandlung. Die Polizei weist darauf hin, dass derjenige, der seine Sorgfaltspflichten außer Acht lässt und damit eine Gefahrenlage schafft oder diese erhöht, zivilrechtlich verantwortlich und damit zu Schadenersatz verpflichtet ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein nicht angeleinter Hund jemanden beißt. Zudem hat die sogenannte Garantenpflicht zur Folge, dass ein solches Fehlverhalten strafrechtlich eine fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen darstellt. Eine Strafanzeige wurde daher im vorliegenden Fall erstattet. (LP)
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