Verurteilter 16-Jähriger aus Attendorn wehrt sich gegen Haftstrafe
Anwalt hat Revision eingelegt
- Attendorn, 13.07.2020
- Von Nils Dinkel
Attendorn. Der am Freitag, 3. Juli, vor dem Siegener Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilte Jugendliche wehrt sich gegen das Urteil. „Es ist Revision eingelegt worden. Das geht jetzt zum Bundesgerichtshof und wird auf Rechtsfehler überprüft“, so Dr. Merk, Pressesprecher am Landgericht Siegen.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Jugendlichen wegen versuchten Mordes angeklagt. Das Mordmerkmal „Heimtücke“ sah die Kammer jedoch nicht. Trotzdem verurteilte das Gericht den 16-Jährigen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Tomczak forderte für seinen Mandanten eine zweijährige Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung.
Eine eventuelle Rücktritts-Problematik könne von der Kammer nicht ausreichend berücksichtigt und falsch bewertet worden sein. „Wir können anhand der Gegebenheiten der Beweisaufnahme begründen, warum wir den Tötungsansatz nicht als gegeben ansehen“, sagte Tomczak.
Er sieht „durchaus gute Chancen“ für eine Urteilsanfechtung. Der Jugendliche ist weiter in einer Haftanstalt untergebracht. Demnächst gibt es nach Angaben seines Anwalts einen Haftprüfungstermin.