Brandstiftung in Attendorner Flüchtlingsunterkunft - Urteil vertagt

Unklarheit beim Geburtsdatum


  • Attendorn, 11.01.2021
  • Blaulicht
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Attendorn. In der Attendorner Flüchtlingsunterkunft Donnerwenge hat es am Sonntag, 12. Juli, gegen 22 Uhr einen Fall von Brandstiftung gegeben. Dem Angeklagten, Awet F., wird vorgeworfen, neben der Brandstiftung auch noch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben.


Zu einer Urteilsverkündung ist es in der Gerichtsverhandlung am Montag, 11. Januar, nicht gekommen. Der nächste Termin am Landgericht Siegen im Fall Awet. F ist für Montag,1. Februar, angesetzt. Der Angeklagte Awet F. wird vom Olper Rechtsanwalt Marcel Tomczak, Fachanwalt für Straftrecht, juristisch vertreten. Da Awet F. die deutsche Sprache nur in elementaren Kenntnissen beherrscht, wird der Angeklagte ebenfalls von einer Dolmetscherin für Eritresich vertreten.

Im Juli hatte sich ein Brand in der Flüchtlingsunterkunft Donnerwenge ereignet. Dabei wird dem Angeklagten Awet F. vorgeworfen, die Flüchtlingsunterkunft Donnerwenge in Brand gesetzt zu haben (LokalPlus berichtete). Nachdem er diese in Brand gesetzt hatte, flüchtete der Mann. Kurze Zeit später traf die Polizei den Geflüchteten an.

Dabei leistete dieser Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten und erst nach Einsatz von Pfefferspray und der Androhung von Waffengebrauch unterließ der Angeklagte weitere Widerstandsaktivitäten. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von 500.000 Euro.

1. Januar 1994 oder 1. Januar 1996?

Noch bevor die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift verlesen hatte, sorgte das Geburtsdatum des Angeklagten für Verwirrung. Während dem Gericht der 1. Januar 1996 als Geburtsdatum vorlag, beharrte der Eritreer darauf, am 1. Januar 1994 geboren worden zu sein. Bis zur Urteilsverkündung bleibt der Angeklagte in einer geschlossenen Einrichtung, die sich in Lippstadt befindet.

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