Alkoholisierter und blutender Lüdenscheider attackiert Polizisten

Erst Platzverweis, dann Ausnüchterungszelle


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Attendorn. Randale und Drohungen, Schlägerei und Verletzungen, Platzverweis und Ausnüchterungszelle: Ein alkoholisierter 19-Jähriger aus Lüdenscheid hat die Polizei in Attendorn in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag gleich mehrfach beschäftigt.


Die Uhr zeigte kurz nach Mitternacht, als die Polizei zu einer „Am Zollstock“ gelegenen Gaststätte gerufen wurde. Der Betreiber hatte den Gästen kurz zuvor angekündigt, seine Lokalität schließen zu wollen. Der 19-Jährige weigerte sich jedoch, zu gehen, beleidigte den Wirt und bedrohte ihn mit einer zerbrochenen Flasche. Außerdem beschädigte der Lüdenscheider einen Blumenkasten und eine Kehrschaufel.

Die verständigten Polizeibeamten stellten bei dem 19-Jährigen Alkoholgeruch fest; ein Alcotest ergab einen Wert von 1,28 Promille. Den Beamten gegenüber stellte der junge Mann aus Lüdenscheid den vom Wirt geschilderten Sachverhalt anders da. Ihm wurde ein Platzverweis erteilt.
Beamte setzen Pfefferspray ein
Gegen 5.55 Uhr fiel meldeten Zeugen einen Mann, der blutend auf dem Boden der Herforder Straße liege. Die verletzte Person entfernte sich beim Eintreffen der Beamten zunächst in Richtung Ennest, ehe er – inzwischen von den Polizisten eingeholt – zunächst aggressiv auftrat und zum Angriff überging. Die Ordnungshüter setzten Pfefferspray ein, woraufhin sich der Mann schließlich widerstandslos festnehmen ließ.

Die Polizisten stellten schließlich fest, dass es sich bei ihm um den 19-Jährigen handelte, dem kurz nach Mitternacht ein Platzverweis erteilt worden war. Als er später in das Polizeigewahrsam gebracht werden sollte, stieß der Lüdenscheider, inzwischen mit 1,64 Promille, dann wiederholt Beleidigungen aus und leistete erheblichen Widerstand. Wie sich herausstellte, hatte er sich die Verletzungen bei einem Streit mit einem Bekannten zugezogen.

Die Beamten fertigten eine Reihe von Anzeigen. Der 19-Jährige durfte nach erfolgter Ausnüchterung die Arrestzelle wieder verlassen.
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