„Dreifachbestrafung“ wird Auslegungssache

Fußball: Für Profis und Amateure gelten neue Regeln


  • Kreis Olpe, 20.07.2016
  • Sport
  • Von Sven Prillwitz
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    Redaktion

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Nach den neuen Regeln müssen Elfmeterschützen seit 1. Juli nicht nur eindeutig ersichtlich sein. Außerdem dürfen sie den Anlauf lediglich verzögern, aber nicht mehr abstoppen. von Sven Prillwitz
Nach den neuen Regeln müssen Elfmeterschützen seit 1. Juli nicht nur eindeutig ersichtlich sein. Außerdem dürfen sie den Anlauf lediglich verzögern, aber nicht mehr abstoppen. © Sven Prillwitz

Für Amateurfußballer und Schiedsrichter gelten seit dem 1. Juli einige neue bzw. geänderte Regeln. Das „International Football Association Board“ hat im Frühjahr unter anderem den Anlauf beim Elfmeter, die Richtung des Anstoßes und die umstrittene „Dreifachbestrafung“ nach einem Foul im eigenen Strafraum neu reglementiert. Bei der Fußball-Europameisterschaft galten die neuen Regularien bereits, die nach Angaben der Online-Plattform „fussball.de“ nun „einfacher und verständlicher“ sein sollen.


Elfmeter, Platzverweis und Sperre: Bislang sah das Regelwerk nach einer Notbremse im eigenen Strafraum eben jene „Dreifachbestrafung“ für den foulenden Spieler vor, was immer wieder zu Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit führte. Jetzt ist der Schiedsrichter nicht mehr dazu verpflichtet, automatisch die rote Karte zu ziehen. Versucht der verteidigende Spieler augenscheinlich, den Ball zu spielen und begeht dabei ein Foulspiel im Strafraum, darf der Unparteiische das mit einem Elfmeterpfiff und „Gelb“ ahnden. Mit dem Strafstoß werde die Torchance wiederhergestellt, erklärt DFB-Lehrwart Lutz Wagner auf „fussball.de“. Klar geregelt ist nun auch, wann ein Spieler die rote Karte sieht: „Wenn das Vergehen aber ein Handspiel oder eindeutig kein Versuch ist, den Ball zu spielen oder zu erobern (…), wird der Spieler des Feldes verwiesen.“
Strafstoß: Anlauf darf nur verzögert werden
Die wichtigsten Regeländerungen bei ruhenden Bällen gelten für den Anstoß und die Ausführung eines Elfmeters. Eine Mannschaft darf den Ball beim Anstoß direkt in die eigene Hälfte spielen; bislang musste das Spielgerät zunächst nach vorne und damit in die gegnerische Hälfte befördert werden. Wer einen Strafstoß ausführt, muss immer in Bewegung sein und darf den Ablauf lediglich verzögern, aber nicht mehr abstoppen. Außerdem muss klar ersichtlich sein, welcher Spieler einen Elfmeter schießt. Ein Vergehen wird jeweils mit einer Verwarnung des Schützen bestraft sowie einem indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft. Bei einem Elfmeterschießen müssen beide Mannschaften grundsätzlich dieselbe Anzahl an Schützen aufbieten und diese bei Verletzungen und Platzverweisen ggf. anpassen.
Abseits: Hände und Arme zählen nicht
Bei Abseitsstellungen werden Hände und Arme nicht berücksichtigt – weder von Angreifern noch von Verteidigern und Torhütern. Nur wenn ein Spieler „mit dem Kopf, dem Rumpf oder den Füßen der gegnerischen Torlinie näher ist als der Ball und der vorletzte Gegenspieler“, müsse der Schiedsrichter auf Abseits entscheiden, heißt es bei „fussball.de“. Eine neue Auslegung sieht das Regelwerk außerdem bei Ballberührungen von Auswechselspielern, Team-Offiziellen oder Drittpersonen vor: „Wenn der Ball ins Tor geht und kein Spieler des verteidigenden Teams am Spielen des Balls gehindert wurde, wird das Tor gegeben (selbst wenn es zu einem Kontakt mit dem Ball gekommen ist). Es sei denn, der Ball geht in das gegnerische Tor.“ Bislang musste der Unparteiische die Partie in einem solchen Fall „zwingend unterbrechen“; nun darf der Referee auf Vorteil und Tor entscheiden.
Der Schiedsrichter-Ausschuss des FLVW-Kreises Kreises Olpe will Vereine am Samstag, 30. Juli, über die Neuerungen im Regelwerk informieren. Die Veranstaltung beginnt um 9.30 Uhr. Der Schulungsort soll bekanntgegeben werden, sobald der Ausschuss eine Rückmeldung der heimischen Vereine erhalten hat.
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